Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

109. 1807 január 17. Buda. József nádor fölterjesztése <iz összehívandó országgyűlés tárgyairól és összehívásának időpontjáról. Ered. fogaim.: N. titk. lt. Praep. diaet. 1807. 1. sz. 1807 január 13-án érkezett meg a nádorhoz a király legfelsőbb el­határozása 1806 szeptember 20-án kelt fölterjesztésére (Iratok II. 102. sz.) a magyar urakkal szeptember 15-én tartott tanácskozás eredményeiről. Ez indította a nádort új fölterjesztésre. An Seine Majestaet. Allerunterthänigste Nota ! Aus der gnädigsten Resolution, welche auf meine unterm '20. [Septemjber vorig[en] Jahrs unterlegte Nota erflossen ist, habe ich die allerhöchste Willensmeinung ersehen, daß Eure Majestät den abzuhaltenden Landtag auf den 5-ten Apr[il] dieses Jahrs nach Ofen festzusetzen, die regales aber im künftigen Monath Febr[uar] zu erlassen beschlossen haben, und die königlichen Propositionen, vor­züglich die Subsidien, die Regulirung der Insiiirrection, die Completi­rung der hung. Regimenter- und die Erhöhung der Contribution zum Gegenstand haben sollen ; daß endlich Eure Majestät diesen Propositionen sowohl die Regulirung der Gerichtshöfe, als auch den Mercantil- und Wechselgerichtscodex, dann die bessere Einrichtung des Pupillarwesens einschalten wollen. Es werden Eure Majestät Selbst allergnädigst einzusehen geruhen, daß oberwähnte vorzügliche] Gegenstände der königlichen Propositionen so wichtig sind, daß solche den Landtag sehr lange beschäftigen, mithin schon zur Regulirungen der Gerichtshöfe und zu der bessesen Einrichtung des Pupillarwesens kaum so viel Zeit, als es hinzu nöthig wäre, übriglassen werden ; daher glaube ich nicht, daß möglich sein sollte, den Mercantil- und Wechselgerichts­codex aufzunehmen und gehörig zu verhandeln. Da überdieß die Landesstände mit diesem lezteren Gegenstand nicht hinlänglich bekannt, auch die gegenwärtigen Umstände noch nicht so beschaffen sind, um den Mercantil- und Wechselgeriehts­codex in Gang zu bringen, so wäre meines ohnmaßgebigsten Dafür­haltens, von diesem Geschäft in den königlichen Propositionen keine Erwähnung zu machen, sondern aus selben gänzlich hinwegzulassen. Was aber den Punckt betrifft, daß Eure Majestät die regales zu dem bevorstehenden Landtag erst im künftigen Monath Februar zu erlassen gedenken, muß ich hierinfalls unterthänigst bemerken, daß nachdem der Landtag auf den 5-ten April, nämlich auf den 1-ten Sonntag nach Ostern allesgnädigst festgesetzt ist, die Khar­woche, welche den 22-ten März eintritt, abgerechnet, in welcher Doinanovszky Sándor: József nádor iratai, ni. 42

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