Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

Ich glaube dahero, daß wenn die hungariscbe adeliche Garde eine neue Organisirung erhalten sollte, in Rücksicht auf gegen­wärtigen Punct festzusetzen wäre, daß der Gardecapitain in betreff der Diensfbesiimmwng, in allen nemlich was auf die Bofdiemtkistung Bezug hat, noch ferners dem k. k. Obristhofmeister, welcher alle derlei Anordnungen bei Hof zu besorgen, untergeordnet bleiben solle, in Rücksicht aber auf die Dienstcrfiillung, oder das eigent­liche Disciplinare, nämlich in allen, was auf die Subordination, esprit de corps, Mannszucht, Harmonie, Sanitäts-, Polizeiwesen bezug hat, sich aller jener Rechte zu erfreuen habe, welche ein Obrister und Reginaentscommendant in der k. k. Armee genießt. Zu diesen Antrag beweget mich die Bemerkung, daß Euer Majestät, als der Proprietair ihrer Garden, die Capitains derselben aber als die Obristen davon zu betrachten sind, daß der Titel eines Obristen der Garden, welchen der jeweilige k. k. Obristhofmeister führet, sich von jenen Zeiten her schreibet, wo die Garden blos zur Bewachung des Souverains bestimmt, eine weniger militairische Verfassung hatten. Ich glaube dahero, daß den Rechten des Obrist­hofmeisters nicht vergeben würde, wenn man bestimmte, daß in jenen wichtigeren Disciplinairfällen, welche sich Euer Majestät als Proprietair zur Einsicht vorbehielten, der Gardecapitain seine dies­fälligen Vorträge mittelst des k. k. Obristhofmeisters, durch welchen er auch alle Befehle zu empfangen hätte, eingeben sollte. Obgleich man von dem bekannten Diensteifer des jetzigen Gardecapitains Fürsten Eszterházy, von seinen rastlosen Bemühungen zum Wohl der ihm untergeordneten Garde mit Grunde erwarten kann, daß er, wenn Euer Majestät gegenwärtigen Antrag gnädigst genehmigen sollten, die bei Organisirung der Garde zum Grunde gelegte Absicht nicht verkennen und seine Leitung nach derselben abmessen werde, so glaube ich doch, daß es nicht überflüssig sei, mich hier über das Disciplinare der Garde, nämlich über dessen mil itairischen Geist, esprit de corps, Subordination etwas weitläufiger zu äussern. Es ist anfangs erwähnt worden, die Absicht der Aufnahme dem Militärdienste sich widmenden junger hungarischen Edelleuten in die Garde seie, sie zu höheren Militairstellen zu bilden, ihnen dahero die noch mangelnden Kenntniße der höheren Fächer der Militärwissenschaft, nebstbei aber auch eine feinere sittliche Bildung beizubringen. Diesen Endzweck zu erreichen, wahres esprit de corps und Ehrgefühl unter die Mitglieder der hungarischen adelichen Garde zu verbreiten, ist es erforderlich, daß selbe stäts als wirkliche Officiere ernsthaft, strenge, aber anständig und mit der gehörigen Schonung behandelt werden, daß man obgedachte militairische Eigen­schaften und nicht knechtische Furcht vor Strafe die Triebfeder aller ihrer Handlungen sein lasse, daß man jenen Ehrgeiz, jenen Nationaleifer, welcher dem hungarischen Adel eigen ist und ihn

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