Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

muß, so erschweret die verschiedene Erziehung, welche die Indi­viduen, so zur adelichen Garde gewählt werden, zu Hause erhalten haben, die Erreichung des allgemeinen Zweckes. Man scheinet , selbst in Rücksicht auf die Behandlungsart der Garden jenes ausser Acht gelassen zu haben, daß das Gardeinstitut nicht dazu bestimmt ist, um ungebildeten jungen Edelleuten eine Erziehung . zu geben, sondern um schon erzogenen Individuen mehrere Kennt­niße, eine feinere Bildung beizubringen, und behandelt sie vielleicht zu militairisch, siebet zu wenig auf Beförderung des Ehrgefühls und wahren point d'honneur, welches doch die Haupttriebfeder aller ihrer Handlungen sein sollte. All diese wichtige Betrachtungen und die Ursachen, die sie hervorbrachten, konnten Euer Majestät weiser Einsicht nicht ent­gehen, daher erklärten Sie sich in Ihrem Handbillet vom 5-ten September, daß Sie gar nicht abgeneigt wären der hungarischen adelichen Garde eine ihrem Zwecke mehr angemessene Ein­richtung zu geben, geruhten aber mir zugleich, indeme Sie diesen Gegenstand mit jenem der Regulirung der Insurrection in Ver­bindung sezten, einen Fingerzeug zu geben, daß Hochdieselbe der Garde einen mehr militärischen Zweck und Organisation, die den hohen, dem hungarischen Adel anklebenden Beruf, vorzugs­weise sein Vaterland zu schützen, entsprechen möchte, zu geben wünschten. Dieser Wunsch, dem jener des ganzen Landes, um [sie!] die Überzeugung jedes unbefangenen Mannes beistimmen wird, kann, meiner geringen Einsicht nach, nur dadurch erreicht werden, daß, wie ich oben bemerkte, die im bisherigen Garde-System zur Grundlage angenommene allerhöchste Absicht genauer bestimmt und darauf die neue Organisirung gegründet werde. Welche Absieht die höchstseelige Kaiserin Maria Theresia bei Errichtung der hungarischen adelichen Garde hatte, haben Eure Majestät in dem mehrerwähnten allerhöchsten Handbillete zu erklären geruhet, und ist weitsrs eben weitläufiger erläutert worden. Euer Majestät bestimmt erklärte Willensmeinung, dann die ebenfalls weiters oben ausführlicher berührte Änderung der all­gemeinen Denkungsart und öffentlicher Erziehung, die nachtheiligen Folgen der von der bisherigen Ordnung getroffenen Abweichungen, bewogen mich der hungarischen adelichen Garde folgenden Zweck vorzuzeichnen, dieses Institut folgendermassen zu definiren. Die hungarische adeliche Garde soll hinführo eine Pflanz­schule wohlgesitteter, in allen Fächern der Militairwissenschaft gebildeter, und dadurch zu höheren Stellen geeigneter Officieren sein. Oder mit andern Worten, die dazu gewählte, mit den nöthi­gen Vorkenntnissen versehene adeliche Jugend soll, indem sie einerseits den Glanz des k. k. Hofstaates vermehrt, anderseits aber

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