Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

die Constitution schützen kann, mithin werden selbe fremde Emissa­rien nicht bethören. Die schwachen, unruhigen Köpfe, welche letztere täuschen und gewinnen könnten, werden nicht viele seyn, und werden selbe bey der gegen sie streitenden entschiedenen Mehrheit wenig, oder nichts dem allgemeinen Wohl hinderlich seyn. Weit bedenklicher ist die Wirkung, welche denen Landes­gesetzen nicht angemessene, oder der öffentlichen Meynung ent­gegenlaufende Maaßregeln der Regierung und ihrer Diener, dann die allgemeine Stimmung der benachbarten Erblande und Reden der Innwohner derselben, endlich die Aeusserungen öffentlicher],, oft angesehene Stellen bekleidender Beamten auf die allgemeine Stimmung des Landes, auf das gegenseitige Zutrauen und die Meynung einzelner Mitglieder der Stände hervorbringen kann. Ersteres zu verhüten stehet in Euer Majestät Macht und ist . Ihren väterlichen Absichten angemessen, auch sind die Fälle selten, in welchen Abweichung von denen bestehenden Gesetzen und von der Landesverfassung gegründete Klage geführt werden kann ; eine wesentliche Aufmerksamkeit verdienen aber letztere zwey Puncten. Die Freymüthigkeit, man kann oft sagen, die Vermessenheit, mit der in allen Erblanden, besonders aber in der Hauptstadt selbst die nützlichsten Verfügungen der Regierung der Critik unterworfen werden, die häufig in selben geführt werdenden Klagen, die Unzu­friedenheit, die denen Reden nach daselbst wider die Regirung zu herrschen scheinet, müssen umsomehr auf das Gemüth der sich dahin häufig verfügenden Hungarn wirken und in selben manchen Eindruck zurücklassen, als selbst öffentliche] und angesehenen Beamte damit einstimmen und sich jetzo nichts daraus machen,. Beschlüsse der Regierung zu mißbilligen. Häufige aus der Hauptstadt einlangende, mit falschen, oft bedenklichen Nachrichten angefüllte Briefe verstärken obige Ein­drücke, verbreiten sie im gantzen Lande und werden dadurch von denen nachtheiligsten Folgen. Diese einheimische Einwirkungen sind es, welche mehr als Fremde, vor welche sich jeder verständige Mann hütet, auf die öffentliche Meynung einen nachtheiligen Einfluß haben, und denen die Staats-Verwaltung durch ein immer gleiches, auf das Wohl des Landes und Erhaltung der Constitution abzweckendes Benehmen T durch eine genaue Wachsamkeit auf die öffentliche Stimmung und Reden, dann Ahndung jener Staats-Beamten, welche in diesem Fache mit schlechtem Beyspiel vorgehen, vorzubauen und sie un­wirksam zu machen trachten muß. Erlauben mir Euer Majestät schließlichen noch die aller­unterthänigste Bemerkung, daß es für den allerhöchsten Dienst nicht nur ersprießlich, sondern auch nothwendig wäre, daß mich

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