Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

daß endl[ich] c) jeder, wenn auch nur entfernte Anschein von Rüstung dem Feinde Anlaß geben könnte, über denn Inn zu setzen und einen großen Theil der oesterreichischen Staaten in Besitz zu nehmen, so müssen alle Verthtidigungs-Maaßregeln in Hungarn so vorbereitet und berechnet werden, daß zwar im voraus kein Auf­sehen erregt, selbe aber dennoch binnen 14 Tage wenigstens größtentheils in Ausübung gesetzt werden können. Es ist um so nothwendiger darauf bey Zeiten fürzudenken, als in dem Augen­blicke der Gefahr, welche nun um so schneller und unvermuthe­ter herbey eilen wird, die mit selber verbundene Verwirrung keine Zeit zu Ueberlegung der erfoderl [ichen] Anstalten übrig lassen wird. Vorbereitungs-Anstalten wären folgende. a) Entwurf eines Operations-Plans für die zu bewaffnenden Bevölkerungs-Massen und Insurrectionen, in Verbindung mit jenem der aufzustellenden k. k. Armee, Vertheilung der zu ersten gehörigen Truppen, Artillerie etc. b) Aufnahme der vorzüglichsten Positionen im Königreiche Hungarn zu obigem Zwecke. c) Untersuchung der aufgelassenen Festungen Raab, Comorn, Leopoldstadt, dann jener Puncten, wo TeHe-de-Ponts auf der Donau errichtet werden könnten Entwerfung der nöthigen Plane zu Her­stellung ersterer in Vertheidigungsstand ; Bestimmung der Plätze für letztere und ihrer Traces. d) Absendung des nöthigen Geschützes von Wietin nach diesen 3 Plätzen, Vorrichtung der nöthigen Pontons und Schiffe in der Nähe der zu Brücken bestimmten Plätze. e) Untersuchung und Reparirung der im Ofner und in andern in Hungarn befindlichen] Zeughäusern vorfindigen Gewehre, Er­gäntzung derselben auf die zur Bewaffnung der Insurrection erfoderl [iche] Zahl. Herstellung des für letztere erfoderl[ichen] Artillerie-Trains. f) Sammlung von Vorräthen in den Cameral-Herrschaften, welche nahe an der Donau liegen. Schliessung von Fruchteinkäufen unter einem zweckmässigen Vorwand. g) Ausfertigung aller hinzu erfoderl [ichen] Befehle, so wie jener zu Versammlung einer Insurrection und der an die Ober­und Vice-Gespänne zu letzterem Zwecke zu erlassenden Instruction. Sind alle diese Anstalten in voraus getroffen und gäntzl[ich] zu Stande gebracht, und es tritt jener Augenblick ein, wo der König nach Gegeneinanderhaltung aller Umstände und Verhandlungen sich überzeuget, daß Frankreichs Herrscher den Krieg will, daß nur mehr die Wahl zwischen einem ehrenvollen Tode auf dem Schacht­felde, oder einer schmählichen Zerstöhrung des Staats ohne Schwerdt­streich übrig bleibe, mithin erstere vorzuziehen seye, dann wäre

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