Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

der Stadt-Magistrate, durch die in selben herrschenden Factionen und Interessenzen, durch die Langsamkeit, mit der die städtischen Geschäfte geführt werden, vermehret, und man kann dahero mit Grund behaupten, daß in selben viel Unzufriedenheit und wenig gute Stimmung herrsche, daß die öffentlichen] Beamten durch ihr Betragen und unbesonnenes Reden selbe noch vermehren, und daß es nur einer fremden Impulsion bedürfe, um sie laut werden zu machen. Was hier von denen königl. Freystädten gesagt worden, läßt sich auch auf die grössern unter denen 16 Zipser Städten, mit dem einzigen Unterschied anwenden, daß in letztern die Anhäng­lichkeit an ihre altn Gebräuche bisbero noch dem steigenden Luxus und dem Wucher Einhalt gethan, dagegen aber der Factions-Geist in ihrer Mitte stärker regieren. D) Die adeligen Bewohner privilegirter Districte, Städte und Märkte, dann der Banderialisten in Croatien. Zu ersteren gehören die Jazyger und Cumanier und die lnn­wohner der Haiduckenstaedte, zu denen zweyten die Bewohner der bischöflichen] und Capitel-Städte und jener Contractual-Ortschaften, welche eigene Privilegien und Gründe besitzen, oder aber einen Perennal-Contract mit ihrer Herrschaft haben, zu der letztem aber gehören jene Individuen, welche in Croatien unter dem Namen der Banderialisten bekannt sind. a) Jazyger und Cumanier, dann Innwohner der Haiducken­städte. Erstere haben sich stäts durch ihre Treue und Anhänglich­keit an König und Vaterland ausgezeichnet und davon bey jeder Gelegenheit treffl[iche] Beweise gegeben, sich aber auch dadurch vorzügliche] Privilegien von der Gnade des Königs erworben. In ihrer Mitte herrscht noch jene ehrliebende, redliche, aufrichtige und gastfreye Gesinnung, jener kriegerische Geist der alten Hungarn, jener Gemeingeist und Patriotismus, welcher stäts diese Nation auszeichnete. Ihrem Fürsten und denen Gesetzen ergeben, auf ihre Vor­rechte stolz, sind sie dem Staate nützliche] und folgsame Unter­thanen. Ihre unmittelbare Unterordnung dem Reichs-Palatine, ihre Regulation und Statuten sichern ihnen schnelle Verhandlung der Geschäfte, augenblickliche] Gerechtigkeit. Dahero sind sie auch mit der gegenwärtigen Verfassung zu­frieden und jenem Einfluß, welchen die Theuerung aller Ort, auch auf ihre Existenz hat, und denen Wünschen einiger unruhiger Menschen unter selben, welche ihre Verfassung jener der übrigen Landesbehörden ahn [lieh] machen und sich dadurch mehr Authoritaet schaffen wollten, ausgenommen, ist ihre Stimmung vielleicht die beste in gantz Hungam.

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