Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

beygegebenen Hofbuchhaftereyen betrift, so scheinet, daß selbe bey dem Umstand, wenn in der Zukunft nur systematische Aus­arbeitungen im Rechnungsfache an die Hofstellen gelangen und von selben den Mittels-Buchhaltereyen mitgetheilt werden, bis auf ein kleines Centrale, welches diese Ausarbeitungen quoad cal­culum übersehen und daraus ein Gantzes für Euer Majestät und der Hofstellen Gebrauch verfassen würde, und bis auf jenes Per­sonale, welches bey der Central-Verwaltug der Finanzen not­wendig ist, zum Nutzen des Dienstes, welcher durch die vervielfäl­tigte Revision und verwickelte Rechnungs-Methode nur einer grös­seren Verwirrung und Aufenthalt im Geschäftsgang ausgesetzt ist, gäntzl[ich] aufgehoben werden könnten. Bau-Gegenstände, wenn nicht die besondere Größe derselben, oder vorzügliche] Rücksichten im Kunstfache es nothwendig machten, darüber das Urtheil der Kunstverständigen zu vernehmen, sollten von denen Hofstellen, dem Hofbauamte und Hofbaubuchhalterey nicht mitgetheilt werden, da die Erfahrung gezeiget, daß die gemachten Anträge bey dieser Revision meist verdorben werden und jeder Bau-Antrag ohnehin vorläufig durch die Landes-Bau-Directionen, welchen man Kennt­niße in ihrem Fache zumuthen sollte, revidirt wird. Dieses wären die Verbesserungen, welche nach meinem Er­messen in dem Gange der Geschäfte und in dem Wirkungskreise der Hofstellen zu machen wären. IV. Der Staatsrath. Unter dieser Benennung verstehe ich im allgemeinen eine Versammlung von mehreren in den Geschäften erfahrenen wohl­verdienten Rathen und Ministern, welche von dem Landesfürsten ernennt werden, um ihre über die ihnen von selbem übertragenen Geschäfte ihre Meynung vorzulegen und mithin Ihme in Aus­einandersetzung und Beurtheilung der wichtigern Regierungs­Geschäfte hülfreiche Hand zu leisten. Unter K. Josephs II. und noch im Anfange Euer Majestät Regierung bestand der Staatsrath aus wenigen Mitgliedern, theils Staatsräthen, theüs Staats-Ministern ; ersteren wurde von dem Kanzley-Director des Staatsraths die von denen Hofstellen einlan­gende, dahin bestimmte Actenstücke zugetheilt, unter ihrer Auf­sicht ausgearbeitet, dann ad circulum unter denen übrigen Staats­räthen und Staats-Ministern gegeben, endl[ich] aber nebst einem Resolutions-Entwurfe allerhöchsten Orts unterbreitet. Seit dieser Epoche erlitt der Staatsrath mehrere Verände­rungen, worunter die vom Jahre 1801 die merkwürdigste, aber auch (wenn ich mich freymüthig gegen Euer Majestät äussern darf) für den Dienst die nachtheiligste war. 1 1 1801 aug. 81-ikéről. Ez tulaj donképen Staats- und Conferenz­Ministeriummá alakította át az államtanácsot. Az államtanácsosok kezében

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