Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

in ihrem Namen zu entscheiden. Von' der ursprünglichen Bestim­mung der Hofstellen findet man noch in der gegenwärtigen Expeditions-Art eine Spur, da alle Vorstellungen der Landesstellen, obwohlen sie durch die Hofstellen gehen, dennoch immer an den Landesfürsten stylisirt und die Befehle der Hofstelle hingegen in seinem Namen ausgefertiget werden. Gegenwärtig haben die Hofstellen die Bestimmung, alle vermöge der bestehenden Vorschriften von denen Landesstellen an den Landesfürsten gerichtete Vorstellungen und Berichte, die an ihn einlaufenden Geschäfte, nach der ihnen von allerhöchsten Orts eingeräumten Activitaet entweder selbst gleich in seinem Namen zu erledigen, oder aber sie Euer Majestät zu unterbreiten. Sie haben die Oberaufsieht über die Landesstellen und die Gesehäfts-Verwaltung derselben, welche vorzüglich] durch Ueber­sehung der Prothoeolle obiger Stellen ausgeübt wird. Mittelst der ihnen beygegebenen Hofbuchhaltereyen und des Hofbauamts lassen selbe die m Reehnungs-, Kassa-, Güter- und Baufache von denen Landesstellen eingesendete Gegenstände unter­suchen und revidiren; dann von ersteren die erfoderl[ichen] Total­Ausweise verfertigen, sie leiten die Manipulation der ihnen unter­geordneten Cassen, sie verhandeln endl[ich] jene Gegenstände ge­meinschaftlich], welche von denen betreffenden Landesstellen durch gegenseitige Correspondenz nicht behoben werden können. Aus diesem erhellet, daß wenn man auch streng auf die Errichtungs-Grundsätze der Hofstellen halten wollte, dieselbe den­noch viele und wichtige Geschäfte zu verhandeln haben würden. Mit diesen nicht zufrieden, durch die öfters erwähnte Sucht zu gläntzen, sich wichtig zu machen und Protectionen auszutheilen verleitet, haben die Mitglieder der Hofstellen und diese Stellen selbst seit längerer Zeit getrachtet, immer mehr und mehr Gegen­stände denen Landesstellen zu entziehen und an sich zu reissen, zum Vorwand dieser Eingriffe aber die Notwendigkeit einer späten und genauen Aufsicht auf die Verhandlungen letzterer genommen, ein Vorwand, welcher bey dem ohnehin sehr eingeris­senen Mißtrauen gegen öffentliche] Beamten sehr leicht Wurtzel faßte und Gehör fand. Dadurch haben sich die Hofstellen mit einer Menge unwich­tiger, ihrer Bestimmung nicht angemessener Geschäfte überhäuft, andurch aber die Verhandlung wesentl[icher] Gegenstände not­wendiger Weise verzögert; eine für den Dienst eben so nach­theilige und ungegründete Furcht vor Responsabilitaet bewog auch selbe, viele der Aufmerksamkeit des Landesfürsten nicht werthe Geschäfte seiner Entscheidung zu unterziehen. Durch diese Mißbräuche wurden die Geschäfte bey denen Hofstellen vermehrt, mithin ihr Gang verzögert, wozu auch noch wesentl [ich] der Umstand beytrug, daß alle in Reehnungs-, Güter-,

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