Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

Nutzen, setzen endl[icli] das Ansehen der Landesstellen ausser­ordentlich] herab; Wie Iächerl[ich] muß es näml[ich] jedem ver­nünftigen Manne seyn, wie sehr muß es das Ansehen einer Stelle erniedrigen, wenn man erfährt, daß selbe wegen einer neuen Auslaage von 100 fl., wegen Erhöhung einer Pension um 50 fl. Vorträge nach Hofe machen und darüber eine Entscheidung von allerhöchsten Orts abwarten muß? Wie wenig kann man von einer Landesstelle hoffen, welche wegen der Menge der vorkommenden Arbeiten kaum im Stand ist die gewöhnlichen] Geschäfte in dem gehörigen Gange zu erhalten ? wie wenig entspricht es ihrer Bestimmung nur, so zu sagen eine schreibende Stelle zu seyn, keine hinlängliche] Activitaet zu besitzen? wie empfindlich] muß es nicht für das Ansehen einer Landesstelle seyn, welche im Namen des Landesfürsten eine gantze Provinz regieret, wenn sie zuweilen wegen äusserst unwichtigen Gegenständen, als z. B. wegen Aufnahme eines Handwerkers in die Zunft, von der Hofstelle zur Rede gestellt und sich über ihr Betragen verantworten muß. Nebst diesen allgemeinen Gebrechen des Geschäftsganges und der Verwaltung derselben bey denen Länderstellen bestehet in Hun­garn und Siebenbürgen auch noch jene für den Dienst und die Beförderung der Geschäfte nachtheilige Abtheilung der politischen und Kamerai-Geschäfte unter 2 Stellen. In denen 10 Jahren, wo ich bey der hung. Statthalterey den Vorsitz führe, habe ich widerhohlte Gelegenheit gehabt zu erfahren, wie nachtheilig diese Trennung der Geschäfte dem allerhöchsten Dienste sey, wie viel Aufenthalt, Hindernisse und unnöthige Schreiberey sie verursachen. Vorzüglich] schädlich] ist diese Abtheilung in jenen Theilen der öffentlichen] Verwaltung, welche in beede lächer einschlagen und deßwegen von beeden Stellen geleitet werden. Dieses ist vorzüglich] der Fall der städtischen Geschäfte in Hungarn, welche wegen dieser verdoppelten Aufsicht, wegen denen Kreutzungen, die hieraus entstehen, wegen denen verschiedenen Gesichtspunkten, aus welchen sie von jeder Stelle verhandelt werden, am langsamsten und zum größten Nachtheil der königl. Freystädte auch am schlechtesten gehen. Von der Richtigkeit dieser Bemerkung war der höchst­seel[ige] K. Joseph IL so überzeugt, daß er noch bevor er in Hungarn die politischen mit den Kamerai-Geschäften vereinigte, kurtz nach dem Antritte seiner Regierung die städtischen Geschäfte gäntzl[ich] der königl. Statthalterey übertrug, eine Maaßregel, die allein im Stande ist, die in den städtischen Geschäften herrschende Verzögerung und Verwirrung zu heben. Weit weniger noch dem Zweck entsprechend ist gegenwärtig die Laage, das Verhältniß der Länder-Chefs. Belastet mit dem mühsamen, aber oft nichts weniger als wichtigen Amte eines Praesidenten der Landesstelle und der damit

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