Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

460 1806 JAN", 18 FOLTER JESZTÉS E. M. Das allerhöchste Handbillet vom 8-ten 1 [aufenden] M[onats] und Jahres enthält 2 Gegenstände, deren erstem, näml[ich] die Art der Auflösung der hung[arischen] und croatischen Insurreetion ich in gegenwärtiger Vorstellung verhandele, den andern aber nächstens E. M. nachträglich] unterlegen werde. Bey der letzten Insurreetion wurde die Auflösung derselben sowohl mir, als auch dem Gr. Banus (in Rücksicht auf Croatien und Sclavonien), dann allen Landesbehörden mittelst eines könig­lichen] Rescriptes bedeutet. Ich glaube, daß dieses auch jetzo um so mehr statt haben sollte, als E. M. in gedachtem Handbillet dem gantzen Lande und insbesonders jenen C[omi]tatern, welche sich bey Aufstellung der gegenwärtigen Insurreetion vorzüglich] thätig bewiesen, Ihren anfrichtign Dank und vollkommene Zufrieden­heit bekannt zu machen mir gnädigst anbefohlen, und diese Aeusserungen E. M. auf keine angemessenere und nuzreifendere Art, als mittelst königlichen] Rescripte bekannt gemacht werden könnten. Da jedoch bey dem Umstände, wo in jenem Theil des Landes, welcher einem feind[liehen] Einfall mehr ausgesetzt war, dann in einigen der an der Gräntze Galliziens gelegenen C[omi] tatern, welche Hungersnoth bedrohte, keine Insurreetion aufgestellt wurde, die obbesagtermassen zu erlassende Rescripte nicht an alle Behör­den nach einer gleichen Vorschrift und Innhalt entwerfen werden können, so nehme ich mir die Freyheit auch hierüber E. M. meinen untertänigsten Vorschlag zu unterbreiten und zu diesem Zwecke sämmt[liche] Landesbehörden in folgende 3 Klassen ein­zutheilen: a) In die erstere gehören diejenigen, welche wegen der Nähe des Feindes oder aber wegen drohender Hungersnoth keinen Befehl zu Aufstellung der Insurreetion erhielten. Das namentliche] Ver­zeuchniß hievon enthält die Beylage. Mehrere unter selben jedoch, wie insbesondere das Bacser, Comorner und Eisenburger C[omi]tat, hatten so zweckmässige Voranstalten getroffen, daß sie auf den ersten Befehl hätten aufsitzen und ausrücken können. Ich bin der ohnmaßgebigsten Meynung, daß allen in diese Klasse gezogenen Behörden mittelst Rescripts zu erklären wäre, daß der abgeschlossene Waffenstillstand und hierauf erfolgte Friedens­schluß die Nothwendigkeit der Aufstellung einer Insurreetion in diesen Gegenden aufhören gemacht hätte. E. M. benachrichtigten davon diese Behörden, dankten ihnen für ihre auch bey dieser Gelegenheit bezeugte Treue und Anhänglichkeit und wären über­zeugt, daß, falls die Umstände es mÖg[lich] gemacht hätten, daß diese Behörden die Waffen zu Verteidigung des Königs und Vaterlandes hätten ergreifen können, sie hierinnen mit dem größ­ten Eifer und Bereitwilligkeit zu Werke geschritten wären.

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