Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
visszaállította a közigazgatás rendes menetét és letette a neki adott teljhatalmat és másnap január 6-án érkezett meg a király január 5-ikéről kelt legfelsőbb kézirata, amely a nádornak adott teljhatalmat visszavonta (ered. tiszt.: N. titk. lt., Praesid. 1806. 5. sz.). E legfelsőbb kézirat alapjául Erdődy gróf alkancellár egy január 3-án kelt előterjesztése szolgált a magyar kancellária működésének újrafelvételéről. (Kab. A. 1800. 292. sz.) Lieber Herr Bruder ! Bei dem nunmehr abgeschloßenen Frieden erlöschen jene Ursachen vollends, die Mich bewogen haben, Euer Liebden für den Fall der gehemmten Kommunikazion mit Hungarn ausgedehntere Vollmachten zu geben. Indem Ich diese Vollmachten zurücknehme, eröffne Ich Euer Liebden zugleich, daß Ich Meiner hungar[ischen] Hofkanzley befohlen habe, sich wieder zu versammeln und von 20 t l en l d[ieses] M[onaths] angefangen ihre Geschäftsbehandlung zu Wien zu beginnen. Was dann zur nothwendigen Folge hat, daß vom Empfang Meiner gegenwärtigen Entschließung an keine Statthaltereiberichte mehr von Euer Liebden zu erledigen sein, sondern alle derlei Berichte und Vorstellungen an Mich zur Entscheidung heraufzugelanj_en haben werden, Diejenigen während der Zeit, wo die Kanzley außer Wirksamkeit war, eingelangte agenda, über welche nach den normativen Bericht nach Bof zu erstatten gewesen wäre, die aber von Euer Liebden entschieden worden sind, müßen vermittelst eigener Verzeichniße, worinn die Erledigungen vollständig aufzuführen sind, Meiner Einsicht unterzohen, und ebenso müßen auch die Rathsprotokolle der Statthalterei von dem Zeitpunkte an, wo sie zuletzt an die Kanzlei gelanget sind, nachträglich eingesendet werden. Überhaupt hat in Ansehung der Politischen- und Justizgeschäfte des Königreichs Hungarn alles wieder auf den nämlichen Fuß zurückzutreten, wie es beim Ausbruche der Kriegsunruhen stand. Hollitsch, den 5. Jänner 1806. -p „ „ t ranz m. p. Erre válaszolt a nádor január 18-iki fölterjesztésében: Euer Majestät! Aus meiner allerunterthänigsten Vorstellung vom 5-ten laufenden M[onats] und Jahres werden E. M. gnädigst zu ersehen geruhet haben, daß ich gleich nach Empfang des allerhöchsten Handbillets vom 27-ten [Decemjber v[origen] Jahrs, am 1-ten dieses meine vermöge der mir unter dem 7-ten [Novenfjber ertheilten Vollmacht angetretene Geschäftsleitung niedergelegt und hievon die betreffenden Landes- und Hofstellen mit dem Beysatze verständiget, daß von diesem Tage an alle Geschäfte wieder in ihren vorigen Umlauf treten sollen. Von diesem Tage an wurden die Vorstellungen der königl. hung. Statthalterey, wie vordem, mittelst der hung. Hofkanzley E. M. unterlegt. Uber jene Vorstellungen der Landesstelle aber, welche während der Dauer meiner Vollmacht einlangten und von mir in Folge derselben erledigt wurden,