Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

Az 1805 évi napló

DEC. 81. 431 Erlassung des Schreibens an die Statthalterey, 1 Kammer, Gr. Kohary, alle mir untergeordnete Gen[eral]-Commandos, 2 daß ich an diesem Tage meine Vollmacht niedergelegt und daß an diesem Tage die Geschäfte wieder in ihren alten Umlauf zurück­treten. Circulare an alle C[omi] tater und Städte wegen Ein­berufung der in ihrem Mittel befindlichen] öffentlichen] Beamten aus denen deutschen Erblanden. 3 An diesem Tage langte die bestimmte Nachricht des ab­geschlossenen Friedens, welcher am 26-ten in Preßburg unter­zeichnet worden. Conditionen desselben. Am 24-ten half clie Zusammenkunft von E. H. Carl mit Buonaparte nichts, da letzte­rer nicht von denen gemachten Conditionen abgehen wollte. An diesem Tage Hessen die Franzosen Te Deum in Wienn wegen dem Frieden halten. Gr. Kohary meldet, daß er einige Anweisungen zu Geld­vorschüssen für die C[omi] tater, welche den Durchmarsch der Russen auszustehen haben, gemacht hat, bittet aber um Weisung, wie selbe und ähnliche] andere notbleidenden C[omi]tatern ge­machte Vorschüsse einzubringen seyn.* Erhält die Weisung, caß, was erstere betritt, selbe bey Gelegenheit, wo mit denen C[omi]ta­tern und dem russischen] kaiserlichen | Hofe Abrechnung wegen der Verpflegung getroffen wird, selbe Erstem in die zu bonitici­rende Summen zwar inventirt aber ad aerarium incassirt werden sollen. Die andern Vorschüsse, nachdem selbe zu Bestreitung der Verpflegung der k. k. Armee geschehen, müßen dem aerario came­rali et aerario militari bonificirt werden. 5 Nota des Gr. Kohary in Begleitung einer ähnlichen] der Hofkammer in Müntz- und Bergwesen, worinn sie anführt, daß nachdem sie nun schuldig ist ihre Bergmannschaft zu verpflegen, und sie für selbe schon gesorget, so könne sie die bey ihr für die Verpflegung der Bergstädte zu Händen des Ober-Gespanns Pet[er] Balogh angewiesene Vorschüsse nur auf Rechnung der hung [ari­schen] Hofkammer anticipiren. Am besten wäre es aber, wenn die Bergstädte ohnehin Vermögen und Credit haben, auf ihren Credit Capitalien aufnähmen. Wird geantwortet, daß selben für jetzo nichts anticipirt werden solle, sondern sie sollen sich mit Gelaern, die sie von Privaten aufnehmen, behelfen. In der näml[ichen] Gemäßheit wird auch der Zolomer Obergespann Pet[er] Balogh verständiget. 6 1 N. lt. Polit. V. P. polit. 1805. 405. sz. Ment értesítés Erdődy gróf alkancellárnak is: u. ott. 396. sz. 2 Militkanzl. 1805. fasc. 3., 115. 666. sz. 3 N. lt. Polit. V. P. polit. 1805. 395. sz. 4 N. lt. Polit. V. P. cam. 1805. 92. sz. dec. 14-ikéről. 5 N. lt. Polit, V. P. cam. 1805. 92. sz. 6 Mindkét rendelkezés: N. lt. Polit. V. P. cam. 1805. 91. sz.

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