Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
Az 1805 évi napló
Pohlen in sein Haupt-Quartier berufen, die Stimmung des Volkes in Wienn ist nicht gut für den Kaiser, wenn es nur bey der Rückkehr keine Scenen giebt. Alle Schwierigkeiten, unsere bey nahe verzweifelte Laage werden Ihn und mich nicht abhalten alles zu versuchen, den Staat zu retten. Wenigstens werden wir dann unsere Pflicht erfüllt haben und unsere Freundschaft sich noch enger knüpfen. Schlüßl[ich] meldet er, daß nachdem unvermuthl[ich] keine Insurrection mehr statthaben wird, er keine Officiers und Unterofficiers mehr zu selber nach Hungarn abschicke. 1 Mache ihm aus denen, was weiter oben unter dem dato Holics erwähnt worden, eine Schilderung der vorgefallenen Ereignisse und unser [sie!] jetzigen Laage und schicke sie Ihm durch Courier zu. 2 Bericht der Permanenten-Deputation 3 mittelst welchen sie einen Befehl des E. H. Carls d[e] d[ato] 13. D[ezem]ber einschickt, worinn 1° befohlen wird, daß die Vorposten der Armee, nachdem der Waffenstillstand nur auf unbestimmte Zeit geschlossen, mit aller Strenge niemanden, weder hie noch her, auch keine Briefe durchlassen sollen. 2° Wird bey Todesstrafe verbothen Lebensmittel in die vom Feinde besetzten Länder zu führen, alle die solches w T agen, sollten von denen Vorposten angehalten und standrechtlich] hingerichtet werden. 3° Wer immer sich unterstehet Pässe zur Ausfuhr von Lebensmittel, oder aber zur Hinausreise Personen zu ertheilen, er sey C[omi]tats-Beamter, Grundherr, oder wie immer er Namen haben mag, soll von dem Vorpostens-Commandanten verhaftet und als Landesverräther in Eisen ins Haupt-Quartier abgeliefert werden, damit er dort durch ein Kriegsgericht abgeurtheilt und bestraft werde. Die Deputation meldet, sie habe diesen Befehl publiciren lassen, fragt sich aber an, was sie ferners zu thun habe; ein gleiches meldet der Raaber ViceJ-Gespann. 4 Beeden wird geantwortet: sie sollen sich in Hinkunft unter schwerster Ahndung nicht unterstehen solche denen Gesetzen zuwiederlaufende arbitrarische Befehle ohne mein Vorwissen kund zu machen, sondern sollen in vorkommenden Fällen, ehebevor meine Weisung einholen und dieses jenen erwiedern, welche solche Publicationen fodern sollten. 3 Dem E. H. Karl wird nebst Beyschluss des allerhöchsten Befehls, wodurch die Ausfuhr der Lebensmittel nach Oesterreich 1 Läsd Iratok II. 67. sz. 3 Läsd Iratok II. 67. sz. :1 Moson megye permanens deputäciöja. 4 N. lt. Polit. V. P. polit. 1805. 276. sz. 5 N. lt. Polit. V. P. polit. 1805. 276. sz.