Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1804.
und den Contribuent nicht drückend anerkannt würde, anzunehmen wäre, als dadurch das Salzregal geschont und dem Staate eine Ressource mehr für unvorgesehene Fälle überbleiben würde. Ein solcher Antrag wäre zum Beispiel, wenn die Stände einen Teil der cassa domestica übernehmen: wenn durch Errichtung eines fundi publici durch Regulirung der cassa domestica, Verminderung der darauf haftenden Ausgaben, Erleichterung des inneren Verkehrs die Contributionsfähigkeit des Besteuerten erhöhet und ihm also die Möglichkeit verschafft würde, neue Lasten und also auch, wo nicht die ganze Summe von anderthalb Millionen, doch wenigstens einen großen Teil derselben zu tragen. So viel gutes derlei Anträge an und für sich haben, und obgleich mancher der Landesstände ihnen ihre Stimme nicht versagen würde, da jedoch der gröste Teil derselben eine jede Neuerung, besonders wo es sich um einen Zuschluß von Seite des Adels handelt, als einen Eingriff in die bestehenden Gesetze und Verfassung betrachtet, so fordern derlei Gegenstände eine längere Vorbereitung, und selbst nach Vorauslassung derselben ist es notwendig einen vorteilhaften Augenblick, eine günstige Stimmung zu erwarten, um den Antrag zu machen, da von letzteren oft der ganze Erfolg desselben Abhängt. Dieses kann man selbst auf den Fall, wo Eure Majestät mit Genehmigung meines Vorschlag Ihr begehren nur auf eine verhältnismäßige Erhöhung des Salzpreises beschränkten, um so weniger ausser Acht lassen, als es notwendig ist, daß man von dessen Erfolg gänzlich versichert sei, und so viel möglich alle öffentliche, vielleicht unangenehme Discussionen und Digressionen über die Staatsfinanzen in dem Landtage beseitiget werden. Nicht minder erforderlich ist es auch, daß das Begehren auf eine Art vorgetragen werde, welche den Ständen die Freiheit lasse, nebst Erhöhung des Salzpreises auch andere Mitteln zu Erzielung Eurer Majestät Absieht vorzuschlagen, da dieses meiner geringen Meinung nach die sicherste Weise ist, zu dem vorgenommenen Zweck zu gelangen. Um die Gemüter so viel möglieh günstig vorzubereiten, und sie Eurer Majestät Absichten gemäß zu stimmen, ist es notwendig, daß wenn Höchstdieselben einmal die Zeit des künftigen Landtags bestimmt haben, und selbe wirklich annähert, Eure Majestät mir gnädigst erlauben, solchen Männern, welche auf die Meinung der Stände einen Einfluß haben, und bei ihnen in Ansehen stehen, und besonders jene Obergespänne, welche sich durch ihren Eifer für das Wohl des Landes und die Beförderung Eurer Majestät Absichten auszeichnen, das Begehren, welches Eure Majestät im Betref der jährlichen anderthalb Millionen an die Landesstände stellen werden, im Vertrauen zu eröfhen. Dadurch werden selbe einerseits in den Stand gesetzt, die Instructionen der Comitate und die Gemüter der Landtagsdeputirten zweckmässig vorzubereiten, und es bleibt