Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1803.

riuni gemachte Vorschüsse schwächten ersteren dergestalt, daß ausser den gewöhnl. mindern Auslaagen durch den Verlauf von 8 Jahren von [1]794 näml. bis inclusive [1]802, keine eintzige für den Staat, sowohl als für Hungarn insbesondere nützl. wichtige Arbeit aus dem Saltzpreiß-Fond unternommen werden konnte. Da nun die Zeit gekommen zu seyn scheint, wo nach dem seit 2 Jahren beendigtem Kriege die öffentl. Verwaltung die herr­schende äusserl. Ruhe benützen muß, um für die Aufnahme des innern zu sorgen, so nehme ich mir die ehrfurchtsvolle Freyheit, meine unmaßgebige Gedanken über den Zweck, die Verwendung und die Verwaltung des erhöhten Saltzpreiß-Fondes E. M. vor­läufig zu unterlegen, damit, wenn selbe allergnädigst genehmiget würden, alsdenn bey der K. Statthalterey in dieser Gemäßheit ein individueller Plan ausgearbeitet und E. M. unterlegt werden könne, welcher zugl. eine Vorbereitung zu der landtägl. Verhandlung des fundi publici, dessen Zweck der nämliche ist, abgeben und darüber, besonders wenn dieser Plan in der Ausführung bewährt befunden würde, viel Licht verbreiten könnte. I. Zweck des erhöhten Saltzpreiß-Fondes. Der Zweck dieses Fonds ist die Bestreitung gemeinnütziger, das Wohl des gantzen Landes oder auch eines beträchtl. Theils desselben betreffender Unternehmungen im Strassen- und Wasserbaufache. Anlegung neuer Strassenzüge, Erbauung von Kanälen, Aus­trocknung der Moräste, Regulirung der Flüsse, Erbauung neuer Brücken, dieses könne ohngefähr, insoweit sie dem gantzen oder einem größern Theil des Landes einen Nutzen schaffen, die ein­zelnen Gegenstände seiner Bestimmung seyn. Da dieselben ohne vorläufiger Prüfung und Untersuchung nicht unternommen werden können, so gehören auch in obige Cathegorie in dieser Absicht angeordnete scientifische Bereisungen, Nivellirungen, Geometrische Aufnahmen, nicht minder sind dem Zwecke des Fondes jene Auslaagen nöthig angemessen, welche zur Erhaltung der aus selbem unternommenen Werke verwendet werden. Aus dem vorangelassenen wird es also ersiehtl., daß die Absicht des Fonds nicht jene ist, einzelne Theile des Landes in ihren Arbeiten zu erleichtern (wie es bisher öfters geschehen), sondern vorzügl. solche Unternehmungen zu befördern, welche auf das Wohl des Gantzen oder eines beträchtl. Theils desselben einen Einfluß haben. Weit entfernt jedoch deswegen den Satz zu behaupten, daß denen einzelnen Landes-Behörden, wenn sie zur Unternehmung nützl. Arbeiten einer Unterstützung bedarfen, diese ihnen aus dem Saltzpreiß-Fond verweigert werden soll, gehet meine Meynung gegenwärtig nur dahin, diese einzelnen Aushülfen dem allgemeinen Wohl zu unterordnen und ihnen nur dann statt zu geben, wenn jene wichtigere Gegenstände ihre Erfüllung erhalten haben.

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