Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1803.
Fiume mit Hungarn einverleibt würde, die ins Ausland gebende und von da kommende Waaren, wie in denen übrigen Gegenden Hungarns reguliren. Daß die Stände auf dem letzten Landtage sich und denen hungarischen Dicasterien einen Einfluß in die Veränderungen und Sistemisirung des Zoll- und 30igstwesen verschaffen wollten, ist richtig, sie wünschten aber dieses nur aus dem Grande, weil bishero dieses System so vielen Veränderungen unterlag, welche öfters dahin zielten, den hungarischen Handel zu unterdrücken und in der Abhängigkeit zu erhalten, von welcher sich nur die hungarischen Stände befreien wollten. Sollten aber Euere Majestät durch die denen Landesständen zugesicherte neue Ausarbeitung eines Handels- und Zollsystems für die gantze Monarchie, selbes in Rücksicht Hungarns auf sehr billige Grundsätze stützen, daß der Handel dieses Landes ohne wichtige, den gantzen Staat betreffende Ursache nie gehemmt, seine Erzeugnisse nie gedrückt würden, so bin ich in voraus überzeugt, daß die Stände von ihren Antrag abstehen und Euere Majestät für ihre väterliche Vorsorge danken würden, auf welchen Fall sie auch vielleicht von dem Begehren, Fiume bei seiner Einverleibung auf hungarischen Zollfuß zu setzen, keine Erwähnung machen würden. Sollte dieses aber auch vorkommen, so bleibt es Euerer Majestät vermöge der Macht, welche Euere Majestät in Hungarn in Betreff des 30igst- und Zollwesens besitzen, ohnehin frei, insoweit hierinfalls denen deutschen Erblanden ein Schaden zugefügt würde, eine Abhülfe zu treffen, obgleich ich von dieser letzteren Möglichkeit um so weniger überzeugt bin, als gar nicht zu vermuten ist, daß jener Teil Hungarns, welcher gegenwärtig seine Producte denen Erblanden zuführet, diesen kürtzeren Weg und siehere Abnahme verlassen werde, um den weiteren auf Fiume zu folgen, diesen aber meiner Meinung nach nur jene Teile von Hungarn beleben würde, welche gegen das Banat und Sclavonien liegen. Ich schließe also mit der unmaßgeblichsten Meinung, daß Euere Majestät die Stadt und den Häven Fiume in Folge des privilegii der höchstseeligen Kaiserin Maria Teresia für zu Hungarn gehörig erklären und ihr, jetzo zwar in bisherigen Stande belassen, auf dem nächsten Landtage aber die von denen hungarischen Landesständen gestellte Bitte der förmlichen Einverleibung derselben mit Hungarn und die Inarticulirung dieser Stadt gnädigst bewilligen möchten. Zu diesen letzteren Vorschlag bestimmt mich noch vorzüglich die Uberzeugung, daß wenn Euere Majestät den Antrag der Hofcommission genehmigten und durch Belassung der Stadt und des Hävens von Fiume in gegenwärtigen Zustande die Sache nur dilatorisch behandelten, keine solche Aufnahme für Fiume, nicht die Vermehrung des hungarischen Handels, nicht die Bemühungen letzteren Landes zu dessen Emporbringung zu erwarten seie, weil die Besorgnis, daß der Augenblick kommen könnte, wo