Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1802.

ban ne engedjen veszedelmesnek látszót kinyomatni, hj a diáriumok és akták imprimátumát a perszonális adja meg, semmi más kérvény vagy az ország­gyűlést érintő munka ne lehessen nyomatható. Ezt a kancelláriai fölterjesztést kapta a nádor véleményadásra. Alleruntertänigste Nota! Mittelst eines gnädigsten Handschreibens vom 3ten dieses geruheten Eure Majestät mit den gehorsamst rückangebogenen Vortrag der hung. Hofkanzlei in Betreff der Vorsicht, welche in Bezug auf das Urbárium und den Druck der bei dem Landtage vorkommenden Gegenstände zur Vergutachtung mitzuteilen. Was nun den lten Punkt, nämlich das Urbárium anbetrifft, da ich selbst überzeugt bin, daß die Aufnahme des Urbárium selbst eine längere Zeit erfordern würde, dabei aber vermute, daß Eure Majestät nicht gesinnt wären, den Landtag in die Länge beisammen zu lassen; so bin ich mit dem Antrag der hungarisch. Hofkanzlei einverstanden, daß ein Decret an die Landesstände erlassen und durch selbes eine einstweilige Bestätigung des Urbárium, wie es in den letzten Landtagen geschehen "ist, in genere gefordert werden dürfte. — Ich glaube aber zugleich, daß in diesem Decrete sowohl von dem Begehren der erneuerten Bestätigung des zwischen den Grundherren und Untertanen bestehenden Verhältnisses, aber auch von Anführung der Bewegursache der Volksunruhen, wegen der daraus entstehen könnenden Aufsehens, abgegangen werden müsste. In Bezug auf den 2ten Punkt, bin ich der ohnmassgebigsten Meinung, daß der Vorsehlag der Hung. Hofkanzlei keineswegs statthaben könne, denn: l tens Können die gedruckten Exemplarien den Buchdruckern, die solche auf ihre Kosten verlegt haben, ohne Schadloßhaltung nicht abgenommen werden ; die bereits verkauften Exemplarien aber zu specitiziren wäre ganz unmöglich, indem ein jeder, der in das Comptoir des Buchdruckers gegangen, so viele Exemplarien, als er haben wollte, bekommen hat ohne den Nahmen abzugeben, und ohne daß der Verkäufer nur Zeit gehabt hätte, die Namen der Abnehmer oder die Anzahl der Exemplarien aufzeichnen zu können. Es wäre auch überflüssig die noch vorhandenen Exemplarien dem Personalen zu übergeben, da ohnehin keine Käufer mehr vorhanden sind, und derselbe sich mit dieser Manipulation bei seinen wichtigen Geschäften nicht abgeben kann. 2 tens Durch den Catalog der jetzt hier anwesenden Ablegaten und Landtagsindividuen, dann durch die Verteilung der Exemplarien nach der Zahl derselben würde ebenfalls der beabsichtigte Zweck nicht erreicht werden, indem der eine von den Gomitatsablegaten sein Exemplar hier behalten, der andere aber seinem Comitat zuschicken könnte, allwo es bei einer Congregation des Comitats allgemein kundgemacht würde und dadurch die allgemeine Ver-

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