Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1802.
oder nur mit einer unerschwinglichen Last für das Ararium aufzubringen sein. Da die ganze Armee aus Kapitulanten bestehen würde, so müßten dann die Stände, um rem integram herzustellen, die gesammte Mannschaft mit ewig obligater ersetzen, welches für die Stände eben so schwer wäre, als die Zurücknahme der einmahl eingeführten Kapitulazion, bei dem Volke Mißvergnügen selbst gegen die Stände erregen würde. Was Ff-tens die Kompleterhaltung der Regimenter zur Zeit des Krieges betriff; so ließ allerdings die von den Ständen am 22. Mai gemachte Verheißung die hungarischen Regimenter immer, in Jcompletem Stande zu erhalten, erwarten, daß sich diese Fürsorge, wenigstens, was den statum ordinarium der Regimenter betriff, auch auf die Zeit des Krieges erstrecken würde; um so mehr, da die bisher üblichen Werbungen, welche auch im Kriege kein unergiebiges Hilfsmittel waren, abgeschaft werden sollten. Die Stände haben aus rühmlicher patriotischer Vorsicht für den Fall eines blos drohenden Krieges gegen Rücksprache mit dem Palatinus des Reichs eine Truppenvermehrung von 12.000 angeboten. Überzeugt, daß die Erhaltung einer nicht unbeträchtlichen Truppenzahl in Friedenszeiten ihren Zweck ganz verfehle, wenn nicht auch Anstalten zu ihrer Completerhaltung in Kriegszeiten getrofen würden, und in der Zuversicht, daß die Stände ihre vor den Augen von Europa am 22. Mai laufenden Jahrs übernommene Verbindlichkeit, Semper in statu completo conservandi müitem hungaricum nicht einseitig zurücknehmen wollten, noch könnten, beschloß Ich nach dem Geiste dieser so feierlich übernommenen Obligazion die Lücke in der Repräsentation vom 26. Juni zu ergänzen. So sehr Ich übrigens auch in den dringendsten Fällen von den getreuen Ständen des Königreichs Hungarn eben die patriotische Bereitwüligkeit mit Zuversicht erwarte, welche sie besonders im Jahre 1796 bewiesen haben; so würde doch eine jährliche Versammlung des Landtages, besonders in Kriegszeiten, sowohl den Kontribuenten, als dem Aerarium zur Last fallen. Wenn in Kriegszeiten die Completirung einzig von dem Landtage abhinge, so würden nicht nur die militärischen Maßregeln äußerst verzögert werden, sondern die jedermalige Stärke und Schwäche der Truppen würden bei der unvermeidlichen Publizität der landtäglichen Verhandlungen gerade in Kriegszeiten eine Notorität in Europa erhalten, wie dieses in keinem europäischen Staate der Falle ist, und wie es weder mit Kriegsraisonen vereinbarlich, noch der bisherigen Observanz und Constituzion des Königreichs Hungarn gemäß ist; die Mir von Euer Liebden unterm 7. des laufenden Monats vorgetragene Beschwerden der hungarischen Stände gegen das Dekret vom 12. Juli erscheinen daher in keiner Rücksicht gegründet. Aus väterlicher Rücksicht jedoch auf die Mir von Euer Liebden unterlegten Besorgnisse der Stände, daß durch unbestimmte Kompleterhaltung der hungarischen Regimenter, deren möglicher Abgang in Kriegsjahren zum vorhinein nicht berechnet werden könne, das König-