Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1802.

B. Das 2ten [sie!] Gonciliations Mittel wäre, das [sie!] E. M. wieder zur vorigen Provision, näml. zur Werbung zureükkehrten, dieselbe erleichtert würde und daß die Stände E. M. ein Mittel an die Hand gäben, wodurch der Abgang der auf die Dauer des Kriegs gestellten Mannschaft ergäntzt würde. 1° Mit diesem Mittel höret alle Frage wegen dem 61-ten Regiment auf, da es den Ständen, sobald sie die Completirung der Regimenter nicht mehr über sich nehmen, einerley ist, ob dieses Regiment zu Hungarn, oder 7bürgen gehöre. 2° Eben so hätte es keinen Anstand wegen der Completirung der Armee in Friedenszeiten, da die Einleitung der Werbungs­Methode von- E. M. abhängt und das Land in diese Manipulation keinen Einfluß nimmt, jedoch würden sich die Stände vielleicht herbeylassen denen Werbungen einige kleine Erleichterung zukom­men zu machen. Es entstehen aber hier 2 wichtige Fragen, ob näml. im FaU die Beybehaltung der Werbungen denen angeworbenen Soldaten eine Capitulation bewilliget werden könne. Die Stände werden es auf den Fall der Ergreifung dieses Conciliations-Mittels von E. M. begehren, da sie befürchten werden, daß sonst unter den hung. Militair Mißvergnügen und Unruhen entstehen könnten. Es würde auch aus dieser näml. Ursache E. M. einerseits schwer seyn, die Wohlthat der Capitulation denen eintzigen hung. Soldaten zu ver­sagen, andererseits läßt sich die Capitulation mit der Werbung, wenn diese das eintzige Completirungs Mittel ist, nicht wohl ver­einigen. Die zweyte Frage ist, wie die auf die Dauer des Kriegs gestellte Mannschaft ersetzt werden solle, da man leicht vorsehen kann, daß die Werbung keinen solchen Zuwachs an Mannschaft liefern kann, als die Zahl der zu entlassenden Capitulanten betragt. Auf diesen Fall müßten also die Stände nebst der Werbung, die so lange ohngefähr 6000 M. jährlich stellen, bis die auf die Dauer des Kriegs gestellte Mannschaft entlassen seyn würde, wo alsdenn die Werbung allein verbleibe. 3° Auf den Fall eines Krieges hätten E. M., wie bishero, nebst dem Landtage das vorige Mittel, näml. die Requisitorial Schreiben an der Hand. Wenn ich nun die zwey Conciliations Mittel genau gegen einander halte, so kann ich keine andere Meinung äussern, als daß ich das erstere, näml. die Annahme des von denen Ständen bereits gemachten Vorschlags mit einigen Modifieationen E. M. einrathen muß, und daß [sie!] zwar aus der Rücksicht, weil es in Friedens­zeiten ausgiebiger und sicherer, in Kriegeszeiten aber eben so ausgiebig, als das 2te ist, und zugl. dadurch der Grund zu einem auf dem nächsten Landtage bey den durch die Erfahrung besser belehrten Ständen vielleicht mit dem besten Erfolge zu machenden Versuch einer stabilem Completirungs-Norma gelegt wird.

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