Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1802.

Die Stände glauben, daß sie ohne ihre Verfassung zu ver­letzen eine indeterminirte oder determinirte Ergäntzung der Regi­menter auf sieb niebt nehmen können. Alle bisbero bestehenden Gesetze deuteten im Fall des Krieges auf die Abhaltung eines Landtages und schilderten selbe, als das wirksamste Mittel von den Ständen ausgiebige Aushülfe zu erhalten. Die Erfahrung und die Geschichte bestätigten diesen Satz, und die Stände wären auch in der Zukunft bereit im Fall eines Krieges, selbst mit größern Aufopferungen, alles was zur Vertheidigung des Königs und des Vaterlandes erfordert würde, auf einem Landtag zu resolviren. Aus diesen Gründen glauben sie also sich auf ihre Gesetze und den bisherigen Gebrauch stützen und erklären zu müssen, daß sie für die Zeit des Kriegs ausser den bereits angetragenen 12.000 Mann nichts mehr E. M. anbiethen können, und das zwar um desto mehr, als sie wegen der Beschwerlichkeit der Completirung des gegenwärtigen Standes den hung. Truppen in Friedenszeiten nicht ohne Grund besorgt sind, und es E. M. nichts nützen würde, wenn die Stände ibnen etwas zusagten, was sie zu erfüllen nicht im Stande wären. Sollten E. M. von den hier angemerkten Gründen nicht überzeugt, mit diesen Anträgen des Landes nicht zufrieden seyn, so blieb denen Landesständen nichts anders übrig, als es E. M. frey zustellen, ob sie nicht Heber wieder zu denen Werbungen, jedoch mit Beybehaltung der Capitulation zurückkehren und es bey der bisher bestandenen Provision belassen wollen. Dieses ist in Kürtze der vorzügl. Innhalt des Circular Conclu­sums von welchem ich die minder wichtigen Bemerkungen, als welche bey Gelegenheit der von denen Landesständen E. M. einzu­reichenden Vorstellung leichter behoben werden können, auslassen zu müssen glaubte. Daß dieses Conclusum die Meynung aller Stände ist, kann ich bey der gegenwärtigen Stimmung derselben, von welcher ich hier eine Schilderung machen werde, ohnmögl. bezweifeln. Die Mitglieder der untern oder ständischen Tafel sind, ein oder anderes einzelnes Individuum vielleicht ausgenommen, von der Richtigkeit ihres Beschlusses überzeugt. Besorgniß durch Abweichung von dem selben die Constitution zu verletzen ihre Rechte zu vergeben, die Abhaltung der Land­tage seltener, und ihre Form eingeschränkter zu machen, Mangel an Ueberzeugung der Notwendigkeit und Nutzbarkeit der gegen­wärtigen Vorsorge bey vielen, bey andern wieder Besorgniß der daraus entstehen könnenden Nachtheile, welche nur durch die Erfahrung behoben werden kann, Furcht von ihren Committenten, deren viele bereits Anfangs die Landtags Deputirten mit entgegen­setzten Instructionen versehen, und ihnen seit der Zeit auch ähnliche] nachträgl. zugeschickt haben, endl. Furcht von dem

Next

/
Oldalképek
Tartalom