Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1802.
E. M. Die Stände des Königreichs Hungarn haben nach gäntzl. Beendigung der 2 Deputationen in Rectificatione Portarum und in Gravaminibus am 29 ten , 30 ten und 31 ten July und l ten , 2 ten und 3 ten laufenden Monats Circular Sitzungen gehalten und in selben die von E. M. in Betreff der Completirung der hung. Regimenter erlassene allerhöchste Entschliessung in Ueberlegung genommen. Nach vielen Beratschlagungen haben die Stände zur Richtschnur der öffentl. Verhandlung dieses Gegenstandes den Hauptgrundsatz festgesetzt, daß sie in der an E. M. in Betreff desselben zu richtenden Gegen Vorstellung nur jene Puneten berühren wollen, in welchen sie der allerhöchsten Willensmeynung nicht beypflichten können, und eben so sich nur über jene Grundsätze in eine Discussion mit E. M. einlassen wollen, welche mit dem gegenwärtigen Geschäfte unzertrennlich verbunden sind. Von den übrigen Bemerkungen, welche sie allenfalls über die Ausdrücke des allerhöchsten Deerets, wie auch über die zu häufig, und nicht immer ganfz richtig angesetzten Polgerungen und Gesetz-Auslegungen machen würden, gedenken die Stände in dem vollen Vertrauen, welches sie in E. M. Versicherung, die Landes-Verfassung aufrecht erhalten zu wollen, setzen, und von der Rücksicht bewogen, daß alle Discussionen über Ausdrücke und Auslegungen der Gesetze zwischen dem Landesfürsten und den Ständen nur ohne Nutzen wechselseitige Unzufriedenheit und Mißtrauen erwecken, in der an E. M. zu richtenden Vorstellung gänzl. zu praescindiren und selbe nun, zu ihrer eigenen Legitimation in den Augen ihrer Committenten, dem Landtags Diario einschalten zu lassen. Nach Vorauslassung dieses Haupt Grundsatzes haben die Stände folgende 3 vorzügl. Puñete aus der allerhöchsten Entschliessung herausgezogen, wider welche sie ihre allerunterthänigste Gegenvorstellung mit Anführung der hier folgenden Gründe und der möglichsten Schonung für E. M. zu machen gedenken. I o Uebernahme der Completirung des 61-ten Linien Inf. Regiments. Die Stände führen zur Ablehnung dieser ihnen von E. M. aufgelegten Bünde neuerdings den Umstand an, daß dieses Regiment größtentheils aus 7bürgischer Mannschaft zusammengesetzt worden, und man dahero nicht fodem könne, daß Hungarn dasselbe ergäntze, indem man auf eine solche Art auch die Completirung eines jeden andern fremden Regimentes diesem Lande auflegen könnte. Weiters fuhren sie an, daß nach dem die ohne diesem Regimenté in 64.000 Mann angesetzte Stärke der hung. Linientruppen die Kräfte der Bevölkerung des Landes sehr zu schwächen scheinet, wenn sie nicht selbe übersteigt, die Übernahme der Ergäntzung