Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1802.
A MAGYAR KERESKEDELEM FÖLLENDÍTÉSÉRŐL 513 nach Vernehmung des Palatinus und der hung. Landesstelle und b) mit dem Beysatze verbothen werden würde, daß jenen Handelsleuten, welche bereits mit Fremden auf eine gewisse Anzahl Früchten Contracte geschlossen haben, gestattet würde die contrahirte Anzahl von Früchten ohngeachtet des Verboths auszuführen, wie solches unter wailand K. Joseph IL Zeiten verordnet war. 2. Obgleich es in Bücksicht des Schlachtviehes, und besonders der Ochsen zu wünschen wäre, daß durch eine freye Ausfuhr derselben der Grundbesitzer, sowohl als der Landmann zu Beförderung des Nachwachses an jungen Vieh, sowohl als auch der Ochsenmästung aufgemuntert würde, so weiß ich doch nicht, ob Euer Majestät gleich jetzt den freyen Austrieb der Ochsen werden gestatten können, ich beschränke mich also in dieser Rubrick darauf anzutragen, daß der Austrieb des kleinen Viehes in das Ausland wieder von Euer Majestät gestattet werde, welches gegenwärtig umso leichter ist, als nur von den Schafen die Rede sein kann, da der Austrieb des Borstenviehes von Euer Majestät ohnehin wieder erlaubt worden ist. 3° In Betreff der Weine könnten Euer Majestät die Landesstände versichern, daß sie diesen Handels-Artikel besonders bey seiner Ausfuhr in das Ausland begünstigen und bey einigen mit denen benachbarten, und besonders denen nordischen Mächten abzuschliessenden Handels Traetaten zu dessen Aufnahme alles bey tragen werden. 4. In Betreff der Knoppern, welche in Hungarn eine beträehtl. Rubrik der Einkünfte ausmachen, könnten Euer Majestät dem Lande entweder die freye Ausfuhr derselben bewilligen, oder aber das Maximum des Preises derselben, bey dessen Eintritt die Ausfuhr der Knoppern gesperrt werden solle, beträehtl. erhöhen. 5° Was das 30gst und Mauthwesen belanget, so glaube ich könnten Euer Majestät dem gewiss billigen Wunsch der Landesstände genug thuen, und ihnen versprechen, daß Sie mit Rücksicht auf die möglichste Beförderung des hung. Handels die 30gst und Mauth-Tariff neu umarbeiten und sich vorlegen lassen, dabey aber auch einige Mitglieder der hung. Hof- und Landesstellen zu Rathe ziehen werden, welches Euer Majestät auch im Falle, wo in der Tariff einige Aenderungen vorzunehmen wären, beobachten würden. 6° Könnten Euer Majestät bewilligen, daß die Stadt Fiume inarticulirt werde. 7° Die Wieder Errichtung des Szeveriner Comitats, welche so wie auch die Bewilligung in Karlsstadt Magazine und Häuser von soliden Materialien anlegen zu dürfen, mit obigen eng verbunden sind. 8. Durch dieses würde auch die Bitte der Stände, dem Gouverneur von Fiume und denen Deputirten von Fiume und Bukkari Sitz und Stimme im Landtage zu ertheilen, günstig beendiget. Joseph PaL, m. p. 33