Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1801.

mit unendl., Ihnen die zu den wichtigen Staatsgeschäften so nötige Zeit unnöthig benehmenden Geschäften belästiget werden. Beweiße davon zu liefern würde mir, wenn es E. M. verlangten, ein Leichtes seyn. Es ist also nothwendig, daß eine einzige Oberaufsicht, eine eintzige Leitung dieses Geschäfts bestehe. Diese könnten E. M. meiner geringen Meynung nach am füglichsten der hung. Statthalterey, als der hung. Landesstelle auf­tragen, derselben aber die völlige Activitaet geben in allen, was die Verschönerung der Stadt Pest betriff, ohne Einfluß der hung. Hofkammer, frey disponiren zu können. Diese Stelle würde ihre Oberaufsicht über dieses Geschäft durch einen dazu von dem praesidio zu bestimmenden Referenten ausüben, welcher die ihm von der Stelle gegebene Aufträge ausführen, Untersuchungen ver­nehmen, über den Vollzug oder Befund aber derselben Berichte erstatten sollte, diese würden aber in wichtigern Fällen E. M. unterbreitet werden. Dieser Referent würde mit dem Magistrat b[ezugs]w[eise] alles verhandeln und über dies bey selben, wie weiter unten folgen wird, angestellt werdenden Unter-Personale die Aufsicht führen. Da aber bei einer solchen Unternehmung mehrere Auslaagen vorkommen, welche einen Fond zu deren Bestreitung fodern, so erkühne ich mich als Fond zu diesem Zwecke den vermöge denen städtischen Rechnungen überbleibenden reinen Ueberfluß von 14.969 fl. vorzuschlagen und glaube, daß nach Abschlag von 6000 fl., welche man in der städtischen Cassa [für] unvorherge­sehene Fälle aufbehalten hätte, der Ueberrest je 8000 fl. zu Ver­schönerung der Stadt verwendet werden könnte. Nebst diesem sichern jährl. Fond von 8000 fl. solle auch die Stadt Pest, wenn in der Zukunft die reinen Einkünfte derselben sich vermehrten, gehalten sein den die als Cassa Rest vorzubehaltende 6000 fl. übersteigenden Ueberschuß zum Behufe der Verschönerung derselben zu verwenden. Auch hoffe ich nicht ohne Grund, daß sich die Handelsleute und reicheren Innwohner Pests zu nahmhaften Bey­trägen herbeilassen würden. Endlich muß ich bemerken, daß dieses gantze Geschäft nicht wohl gehen könne, wenn nicht zu der Local-Aufsicht der Arbeiten, Verfassung der Pläne, Verwaltung der Verschön erungs Casse ein eigenes vom Stadt Magistrate abgesondertes Personal angestellt werde, worüber E. M. einen Vorschlag von der Statthalterey abzu­fodern hätten. Da es aber in dem Falle, wo E. M. der Statthalterey eine solche Activitaet einräumen wollten, auch nothwendig ist, daß E. M. von dem, was zu geschehen hätte, und von der Art der Verwendung der Geldsummen informirt seyen, so glaube ich, daß sich dieselbe vor allen einen auszuarbeitenden General Plan der Verschönerung der Stadt Pest vorlegen lassen, nach dessen Genehmigung aber der Statthalterey anbefehlen sollten, alle Jahre,

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