Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1801.
betriff, so ist mir bis jetzt nur eines, nämlich die beständige Completirung der hungarischen Regimenter bekannt, dieses wird meiner Einsicht nach um so viel leichter Durchgesetzt werden können, als ein jeder von der Notwendigkeit desselben überzeiget ist, dazu glaube ich, könnten Eure Majestaet noch die Regulirun g der Insurection fügen und Ihren Wunsch den Ständen zu erkennen geben, daß diese letztere auf einen bestimmten und zugleich dem Lande weniger kostspieb'gen Fuß gebracht werde. Was die Begehren und Beschwerden der Stände betriff, so habe ich die vorzüglichsten davon in meiner alleruntertänigsten Vorstellung vom 17ten dieses, wie auch die Art, sie noch vor dem Landtage zu heben, hinlänglich angeführt. Was die übrigen betriff, so glaube ich, daß nachdeme die Stände seit dem Jahre 1792 keine Gelegenheit gehabt haben, sie Euer Majestaet vorzutragen, es billig wäre, sie jetzt vorzunehmen, welches noch zu den guten Ausschlag der ganzen Landtagsverhandlung viel beitragen würde. Endlich glaube ich daß es für Euer Majestaet Dienst und den Nutzen des Landes sehr ersprießlich wäre, wenn die vorzüglichsten in den Landtagsdeputationen verhandelten Gegenstände auf diesem Landtage vorgenommen würden. Der Nutzen, der aus einer genaueren Bestimmung der inneren Verhältnisse des Landes und des Ganges der Geschäften entstehen kann, ist so groß, daß er die aus der längeren Dauer des Landtages entstehenden Unkosten und Ungemächlichkeiten tausendfach überwiegt. Solche Gegenstände wären z. B. I o In deputatione publico-politica; coordinatio diaetae et comitatuum. 2° In deputatione contributionali: rectificatio portarum, norma repartitionis contributionis, coordinatio cassae domesticae. 3° In urbariali: regulatio ürbarialis. 4° In deputatione montana: coordinatio fororum iudiciaUum ac rei montanae. 5° In deputatione iuridica: emendatio ordinis processualis. Die commercial, litterär und geistiche Deputationsacten sind bereits zum Teil separirt und könnten, insoweit sie nicht gänzlich zu Ende gebracht wären, von Euer Majestaet noch vor dem Landtage nach Ihrer höchsten Willensmeinung entschieden werden. Die Deputationsacten in gravaminibus würden endlich, da die Stände im Landtage ohnehin ihre Beschwerden vorbringen, während des Landtagsverhandlungen behoben werden. Auf diese Art, glaube ich, sollte man in dem folgenden Landtage trachten durch Aufnahme und gründliche Beendigung dieser Gegenstände einen festen Grund zu mehreren für dem Staat und das Land nützlichen Verbesserungen in der hungarischen Verfassung legen, deren Nutzen man noch viele Zeit hernach empfinden würde.