Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1801.

weder solche, die bereits vor einem Jahre dienten, oder neu Auf­genommene. Erstere haben sich erst vor einem Jahre durch den Revers eidlich verbunden in keine geheime Gesellschaft mehr zu treten und die 2ten haben die nämliche Klausel bei Gelegenheit ihrer Eidesabiegung beschworen. Es ist also nicht zu vermuten, daß ein redlich denkender Beamter, der ohnehin in keine dem Staate gefährliche Gesellschaft treten wird, sein gemachtes Ver­sprechen so bald vergessen werde, und der minder gute wird aus Furcht einer Ahndung dasselbe halten; es ist daher die jährliche Wiederholung gänzlich überflüssig. Ist aber der Beamte einmal dahin ausgeartet, daß er sich aus der Übertretung seines Schwures und der Furcht der darauf folgenden Strafe nichts macht, so wird auch die Wiederholung des Reverses ihn von seinem Vorhaben nicht abhalten, sondern er wird zur nämlichen Zeit den Revers unter­schreiben, wo er gerade das Gegenteil zu tun denket und tut. Einen solchen kann also nur eine schnell folgende exemplarische Strafe, nicht aber die Wiederholung des Reverses abschrecken. Daß dieses gegründet ist, beweiset die tägliche Erfahrung, da ohnge­achtet der in dem Jurament befindliehen Klausel, daß kein Beamter dasjenige, was im Rat gesagt wird, entdecken soll, dennoch Mei­nungen und Vota eines jeden Referenten denen Parteien selbst oft am nämlichen Tage, wo die Sache im Rate vorgekommen ist, bekannt werden. Diese sind meine Bemerkungen im allgemeinen. Was die Gat­tungen der Beamten betrifft, von denen solche Reverse abzufordern sind, so werde ich hier mit Zuhilfenehmung des an den Grafen Kanzler in eodem merito erlassenen Handbillets dieselben anführen, zugleich aber meine Bemerkungen hinzufügen, ob ich glaube, daß man von selben die Reverse abfordern solle oder nicht. 1° die Beamten der Septemviial Tafel, 2° die Statthaltereibeamten mit der Buchhalterei, Zahlamt, s Causarum Directorat. Von diesen beiden Klassen glaube ich, daß die Reverse bis inclusive Accessisten zu begehren wären, keineswegs aber von den sogenannten Kanzleibedienten. 3° Ebenso von den Beisitzern der Studiencommission, vor­züglich aber 4° von den professoribus in Gymnasien, Akademien und bei der Universitaet, da diese den größten Einfluß auf die Denkungs­art der Jugend haben. Von den Professoren der Normalschulen aber glaube ich, daß keine anzufordern wären, da ihr Einfluß minder, die Zahl derselben außerordentlich groß ist, und wenn man von allen schaden­könnenden Personen derlei Reverse abnehmen müste, alle Orts­obrigkeiten, Notars etc. darunter begriffen sein müsten, 5° die Provinzial Commissariats-Individuen, da sie um die Contribution und Vorspänne manipuliren, wären meiner Meinung

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