Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1800.

derselbe die von dem griechischem Pfarrer zu Tokay gemachte Denunciation wegen einer allda befindlichen geheimen Gesellschaft und Zusammenkünften vorgestellt hat, geruhet[en] Eure Majestät im Monat März des vorigen Jahres sub N° 387 in meiner Abwesen­heit dem Judex Curiae mit dem allergnädigsten Auftrag mitzuteilen, daß die Sache in der Stille und ohne das mindeste Aufsehen zu erwecken untersucht werden solle. Ermeldter Judex Curiae hat diese Untersuchung dem Statt­haltereirat Grafen v. Majläth aufgetragen, der hierüber seinen sub N° 2° beiliegenden Bericht erstattete; aus welchem erhellet, daß diese Gesellschaft nicht heimlich, sondern öffentlich seie, vermög der Determination des Zempliner Comitats vom Jahre 1793 an­gefangen habe und aus 60 Mitgliedern bestehe, welche aber nach Verhältnis ihrer Umstände gegen eine Taxe von 10 bis 60 Duka­ten angenommen werden und einen fast der jüdischen Juraments­formul gleichkommenden Eid ablegen müssen. Diese Gesellschaft sei zwar der Constitution und dem Staat nicht gefährlich, da sie aber im Anfang bloß um die Verhandlung ihrer Mercantilgeschäfte zusammengesetzt worden ist, in der Folge jedoch vielen Miß brauchen andurch Anlaß gegeben hat, weil die­selbe eine ordentliche Gerichtsbarkeit über die ihrigen sich an­masset, die Verbrechen unbestraft last, die herrschaftliche Juris­diction nicht erkennt, mit den Verlassenschaften und den Pupillar­vermögen willkürlich schaltet; so meinet der Berichtleger, daß, weil die Sache nicht geheim ist, das Protocoll der Gesellschaft, in welches alle ihre statuta und ihre Eidesformul eingetragen worden sind, entweder mittelst der hung. Hofkammer, als Grund­herrsehaft, oder aber durch den Obergespan des Zempliner Comi­tats abverlangt und nach veranlaster Ubersetzung desselben die Gesellschaft aufgehoben und die Mitglieder der gehörigen Juris­diction untergeordnet, oder aber, in so weit einige Statuten zweck­mässig befunden werden sollten, solche allergnädigst gutgeheißen und darüber ein Privilegium erteilet werden möchte. Uber diesen Bericht des Grafen von Majläth äußert sich der Causarum Regalium Director in seiner Anzeige sub N° 3°, daß dieser Gegenstand eine fernere Untersuchung erfordern, haupt­sächlich aber das hiezu verwendet werdende Individuum erstens die statuta und die Protocollen dieser Gesellschaft, wie auch die Eidesformul von dem Georg Pusztay, der solche bei seinen Hän­den haben soll, abzuverlangen, auch das Protocoll des Comitats, insoweit es die Bittschrift der gemeldten Societät betriff, gänzlich nachzuschlagen, dann aber einige Mitglieder desselben aus allen Clas­sen, nämlich von den Honoratioribus sowohl, als von den geringem, über den Ursprung, Verfassung und andern Umständen der Societät zu verhören und einen umständlichen Bericht zu erstatten hätte. Mit dieser Meinung des Causarum Regalium Directors ist

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