Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1799.

jelentést a vizsgálatról. (Helyttan. Dep. Eel. n. U. f. 2. pos. (5.) A vita külö­nösen Őssi és Mocsár helységek körül mérgesedett el. A metropolita azonban nem volt megelégedve a vegyes bizottság munkájával s eközben ragadtatta magát lázadó hangú előterjesztésére. Euer Majestät! Es erheischet meine Pflicht Euer Majestät auf einen Gegen­stand aufmerksam zu machen, welcher vor einigen Tagen von der k. Statthalterey Euer Majestät unterbreitet worden ist. Dieser ist die Vorstellung, welche der nicht unirte Metropolit von Carlovitz in Betreff der wegen der vorgegebenen gewaltsamen Bekehrung der Oerter Prezseka 1 und Rogosz 2 abgehaltenen königl. Commission an Euer Majestät gemacht hat. Ohne mich weitläufiger in das­jenige einzulassen, was er von der Partheylichkeit der ausgesendeten Commission und von ihrer Art vorzugehen gantz ohne Grund anführet, kann ich nicht umhin zu bemerken, daß der Styl, der in dieser Vorstellung herrschet, nicht nur sehr rauch, sondern auch für Euer Majestät sehr beleidigend ist. Nicht zufrieden damit, daß er die Regierung der Kaiserinn Maria Theresia (welcher doch die illyrisehe Nation sehr viel zu verdanken hat) mit den sehlechtesten Farben schildert, unterstehet sich auch obgedachter Metropolit im Falle die von der königl. Commission in Gemäßheit der aller­höchsten Vorschriften vorgeschlagene Puncten von Euer Majestät bestätiget würden, mit einer Empörung einigermassen zu drohen und sich zu erklären, daß er in diesem Falle lieber seine Würde niederlegen würde, als so offenbar zu der Union mitzuwirken. Daß eine solche vermessene und strafbare Art einen Gegenstand, welcher wenn er genauestens untersucht wird, immer zu seinem Schaden ausfallen muß, vorzustellen nicht ohne Ahndung verbleiben kann, wird Euer Majestät Einsicht gewiß nicht entgehen und wäre meine unmaßgebigste Meynung, daß Euer Majestät dem Metropoliten bedeuten lassen möchten, daß Sie ihm zwar für dießmahl die wohl­verdiente Strafe aus allerhöchster Gnade nachsehen und sein Ver­gehen blos mit einem scharfen Verweiß bestrafen wollen, daß Sie aber, wenn er sich noch einmahl eines solchen Vergehens schuldig machen würde, ihn gewiß mit aller Strenge bestrafen würden. Eine solche Weisung wird ihn gewiß von einem Rückfall abhalten und alle derley unanständige Vorstellungen verhüten. Uebrigens ersterbe ich in tiefster Ehrfurcht von Euer Majestät Ofen, den 3ten August 1799. ni , ,,.." . L der allerunterthanigste Diener Joseph Pal. E levélre aug. 19-én adta meg Ferenc császár a választ, tudomásul vévén a metropolita ügyében írottakat. (K. Fr. A. 218. fasc.) 1 Preszáka Bihar megye belényesi járásában. 3 Rogoz Bihar megye magyarcsekei járásában, Magyarcsekétől délre.

Next

/
Oldalképek
Tartalom