Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

AZ INSZURREKCIOROL ES A SZÜBSZIDIUMROL 255 Der 2-te in diesen Verhandlungen vorkommende Gegenstand ist die Insurrection und deren Regulirung. Ueber diesen Gegenstand habe ich mich in meiner Vorstellung vom 19-ten July 1. J. weit­läufiger geäussert und werde hier nur einige Aufklärungen über die Aeusserungen des Hofkriegsraths und des B. v. Alvintzy hinzufügen. In dem gantzen Vortrage des Hofkriegsraths finde ich nur 2 Stellen, wo derselbe von der Insurrection und zwar nur im vorbeygehen redet. In der 1-tern führet er an, daß die Insurrec­tion in so lange für das Land äusserst nachtheilig und für E. M. Dienst und die Monarchie von keinen Nutzen ist, bis sie nicht regulirt wird, welches aber nur auf einem Landtage geschehen kann, oder wenn man es auch ausser demselben bewirken möchte, doch so lange Verhandlungen nach sich ziehet, daß ein Landtag vielleicht kürzer gewesen wäre. In der 2-ten Stelle saget der Hofkriegsrath, daß wie immer die Insurrection seyn möge, so fielen auf E. Majestät Aerarium Bestrei­tungen von Bedeutung, nach denen das Insurrections-Corps mit Geschütz, Munitionen, nebst dem mit Artillerie Personale, Bespan­nung und andere dazu gehörige Bedürfnisse, mit Ingenieurs und Officiers vom General Staab von E. M. versehen werden müße, woher der Anlaß zu Argumentationen entspringt; auf dem Fall aber, wo die Insurgenten ausser Landes gehen, so käme selbe in die Aerarial Verpflegung und fodert neue Kosten, ausser dem geben noch solche Gelegenheiten Anlaß für Wünsche, für Begehren von ausserordentlichen] Officiers-Creationen, mithin auch Vermehrung der ohnehin so häufigen supernumerair Officiers. Was den 1-ten Punkt der Meynung des Hofkriegsraths betriff, so muß ich bemer­ken, daß die Insurrection in so lange sie nicht regulirt ist, zwar für das Land kostspieliger und für den allerhöchsten Dienst weni­ger brauchbar seyn wird, man kann aber dennoch nicht, wie der Hofkriegsrath, sagen, sie sey dem Lande nachtheilig, da ich mit Grunde behaupten kann, daß die letztere Insurrection in den Augen eines jeden unpartheisehen Richters das Gegentheil bewiesen hat, und ich bedauere nur sehr, daß dieselbe keine Gelegenheit hatte, auch zu zeigen, daß sie dem allerhöchsten Dienste nützlich seye, da ich überzeugt bin, daß sie der hung. Nation gewiß keine Schande gemacht haben würde. Was die 2-te Stelle des nämlichen Vortrages betriff, so halte ich es für meine Pflicht E. M. offenherzig zu erklären, daß die­selbe aus mehrern Rücksichten vollkommen ungegründet ist, denn 1-tens hat die letzte Insurrection bewiesen, daß die von Euer Majestät derselben geleiteten Hülfen für das allerhöchste Aerarium von keiner Bedeutung waren, es sind nämlich die von denen Insur­genten verbrauchte Munition sowohl, als alle zu der Artillerie erforderlichen] Reparaturen und Bespannung aus der Operations-

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