Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

y. J. 1791 ausgewichen würde, und selbst in dem Fall, daß die Obergespänne nichts erwirketen, bliebe immer der Weg eines Land­tages noch offen. Doch habe ich bey diesem Vorschlag einige in der Erfahrung gegründete Anstände, welche ich E. M. hier in Kürtze vorlegen werde. Eine Zusammenberufung aller Obergespänne führet, wie es die Anno 1796 in dem näml[ichen] Gegenstand gehaltene Zusam­mentretung bewiesen, meist zu nichts, dieselbe würden* auch nun gewiß darauf antragen, einen Landtag zu berufen, um die ge­wünschten Subsidien vom Lande zu erhalten und alle übrige Vor­schläge als mit den Gesetzen nicht zu vergleichen und unthunlich vorstellen, wie es ebenfalls damals geschehen, und selbst in dem Fall, wo sie von wahrer Anhänglichkeit gegen ihren Landesfürsten geleitet, ihn annähmen, so würden sie bey Außführung desselben in den Comitatern mehrere Schwierigkeiten sowohl in dem Vor­trage an die Stände, als aueh in der einzelnen Reparation der dem Comitate bestimmten Summe finden. Ueberdieß würde eine solche Versammlung aller Obergespänne in dem gantzen Lande ein Aufsehen erregen, die Gemüther könnten unrecht vorbereitet und dadurch vielleicht der Sache eine üble Wendung gegeben werden. Zwar bleibt bey diesem Vorschlage immer der Weg des Landtages offen, jedoch wäre es äusserst unangenehm, wenn bey einer solchen Proposition der Obergespänne die Stände der Comi­tater selbe nicht bewilligten, sondern sie ablehnten. Auch würden die Obergespänne mit den Comitatern in Collision kommen, welches doch erwünschlieh wäre, wenn man es vermeiden könnte, da eine jede Gehässigkeit dem allerhöchsten Dienste nachtheilig ist; ich glaube also diesem Antrage nicht beytreten zu können. In meiner ersten. Vorstellung gieng meine Meynung dahin, daß E. M. wenn der Krieg neuerdings ausbrechen sollte, denen Comitatern und Städten die Größe der Gefahr sowohl, als auch die Nothwendig­keit einer werkthätigen Unterstützung vorstellen und von ihnen begehren sollten, daß sie Hoehdieselbe mit Subsidien unterstützen möchten. E. M. beschlossen (nachdem sie vorher die hungr. Hofkanzley * gehört) über den obendachten Antrag, daß an die Comitater und Obergespänne Rescripte in dieser Gemäßheit bey einem Ausbruch des Krieges erlassen werden sollten, und genehmigten allergnädigst die darüber von der Kanzley verfertigten Entwürfe. Dieses Mittel ist zwar wirksamer, als das vom F.Z.M. Alvintzy angerathene, und ist in dem Falle, wo es darauf ankäme, eine schleunige Hülfe zu haben, anzuwenden, und glaube auch, daß die Comitater, wenn die Gefahr sehr dringend wäre, aus Rücksicht ihrer Selbst-Erhaltung dawider nicht vorstelten, obgleich es etwas mit dem 49-ten Art. v. J. 1791 in Collision stehet, sondern das Wohl des Vaterlandes aden übrigen Rücksichten vorziehen würden. Im Falle aber, wo-

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