Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1798.
Erklärung der jetzigen Zeitumstände dahin zu vermögen, dasjenige was ihnen die Obergespänne vorsehlagen, dem Könige als ein Subsidium anzutragen. Auf diese Art r da der Antrag durch die Obergespänne, als wenn es von ihnen ausginge, gemacht würde, könnte E. M. mit dem obbenamiten Artikel nicht compromittirt werden und sollten auch einige irregeführte Comitater die Subsidien verweigern, so bliebe immer der Weeg des Landtages offen, worinn man durch hinlänglicher Vorbereitung der Gemüther dasjenige gesetzmässig erhalten könnte, was vorhin verweigert worden. Sollten E. M. dieses für annehmbar befinden, so glaubet der F.Z.M. Alvinczy, daß die Versuche der Obergespänne auch vor Ausbruch des Krieges geschehen könnten, und wenn es nicht zu diesem letztern käme, so würden doch wenigstens die Naturalien für die Armee dienen, zu diesen Ende müßte aber vorläufig das subsidium gratuitum nach den Oomitatern repartirt werden und von mir jedem Obergespann insgeheim mitgetheilt werden, damit sie darnach ihre Anträge zu richten wissen. Da Siebenbürgen auch a proportione zu diesem Subsidium beyzusteuern hätte, so wäre die Sache daselbst auf gleiche Art einzuleiten. Jedoch könnte auf einem jeden Fall eine Vorbereitung der Gesinnungen nicht schaden, da dadurch bey dem Lande ein guter Geist und ein wahrer Patriotism erwecket würde. Meiner geringen Meynung nach ist nun die Hauptfrage, ob E. M. gesonnen sind nach dem 1-tern Antrage von Hungarn die Errichtung und Unterhaltung 4. Ba[taill]ons und 5-ter Div., oder aber das von dem Hofkriegsrath in seinem letzten Vortrage angetragene Subsidium zu begehren. Der erstere Antrag ist zwar einerseits aus dem Grunde, daß dadurch dem Feinde neue Truppen entgegengesetzt und die Stärke der Armeen vermehret wird, in den jetzigen Umständen sehr vortheilhaft, andererseits aber unterliegt er mehreren Umständen und besonders erschweret die Betrachtung, daß dieses Subsidium während dem ganzen Krieg fortzudauern hätte, die Ausführung dieses Vorschlages, da die Erfahrung lehret, daß die hung. Stände sich zu nichts schwerer herbey lassen, als zu einem längere Zeit fortdauernden Beytrag, wenn er auch geringer ist. Ueberdieß wäre die Individuel-Répartition in den Oomitatern sehr beschwehrlich, da die Comitater vermög Gesetz ausser einem Landtag das Befugniß nicht haben, Subsidien auszuschreiben und zu repartiren. Zu diesem kömmt auch noch der Anstand, daß dieses Subsidium genau abgeführt werden müße, da davon die Erhaltung dieser neuen Truppen abhänge, und es sonst allen Wert verlieren würde, da aber die bisherigen Verhandlungen beweisen, wie hart selbst die landtäglich beschlossene Subsidien geliefert werden, so entstehet die gegründete Besorgniß, daß die Abführung eines solchen freywilligen Subsidiums noch härter vor sich gehen würde.