Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

geschehen und zugleich die Sache bei dem Agramer C[omi]tat schon anhängig gemacht worden ist, so zweifle ich nicht, daß biß jetzt bereits die gemässenstens Verfügungen getroffen sein werden, um die schuldigen wegen ihren so auffallenden Excessen exem­plarisch zu bestraffen. 2° Berichtet der k. Commissair, daß er bei der hung. Hof­kanzlei ebenfalls eingeschritten sei, damit die von den Landesleuten geflissentlich verdorbenen und unbrauchbar gemachten Treppelwege hergestellt werden. Ad 2 um- Ist allerdings notwendig, daß die zu dem Aerarial­transport und der Schiffart so unumgänglich nötigen Treppelwege ohne Zeitverlußt repariret und diejenigen, die solche verdorben haben, empfindlichst gestraffet werden. 3° Ziehet der k. Commissair an: daß auch an den Culpa Fluß derlei Unfugen, die dem Schiffzug sehr nachteilig sind, von den Landesinwohnern verübet werden: nemlich die zum Treppel­weg errichtet gewesenen Brücken fast alle zu Grunde gerichtet und die Stege für Menschen und Vieh unwandelbar gemacht. Deß­wegen' derselbe auch die hung. Hofkanzlei um die nötigen Ver­fügungen gebeten, zugleich aber auch das Agramer Comitat ange­gangen habe, damit die Täter dieser Unfugen ausfindig gemacht und zur Straffe gezogen ; die Brücken aber und die Stege hergestellt werden mögen. Ad 3 um- Dieser Punkt ist auch so beschaffen, daß man die schieinigste Abhilfe veranlassen und die frevelhaften Täter exem­plarisch bestrafen solle. 4° Erinnert der k. Commissaire, daß in der Gegend von Karlstadt ausserordentlich viele wucherische Spekulanten wären, die zu Verführung ihrer Waaren immerfort einer erheblichen Anzahl Wägen bedarffen, welche sie durch übertriebene Fracht­lohnsbezahlung zu erschleichen wissen und den Aerarialtransport hemmen. Er habe demnaeh auf die Vorstellung des Agramer Vizegespans in der An hoffung der Allerhöchsten Gutheißung dem Stadtmagistrat von Karlstadt eingebunden, daß solange die Aerarial­transportirung der Naturalien dauret, keinem einzigen dieser schädlichen Privatspekulanten gestattet sein solle, von den zu dieser aerarischen Behebung durch das Comitat vorschrifftmässig und täglich bestimmten Wägen unter was immer für einen Vorwand sich zuzueignen oder zu gebrauchen; weill ansonsten die Aerarial­transporte in ein unvermeidliches Stocken geraten müssten : den Speculanten hiegegen unbenommen bliebe andern Vecturanten, die zur aerarischen Transportirung nicht bestimmt sind, zu ihrem Gebrauch nach Gefallen aufzunehmen. Ad 4"™- Gleichwie die höchstnötige Versehung der kais. königl. Armée und die davon abhängende Sicherheit des Staats dem Privatnutzen und Interesse der einzelnen Speculaten im allem

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