Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1798.
könnte. Ein gantz anderes Bewandtnis hat es in Hungarn, wenn die Preise wohlfeil sind, wo alsden den Landmann durch die Einquartirung der Truppen ein Nutzen erwächst. Was die Entschuldigung der hungarischen Hofkanzlei betriff, daß sie es nicht für nötig erachtet, die Vorstellung der hung. Statthalterei Eurer Majestät zu unterbreiten, und sich neuerdings um die allerhöchste Entschliessung anzufragen, indem der Hofkriegsrat auf die Erlassung der nötigen Befehle so sehr gedrungen, so bin ich des unmaßgebigsten Erachtens, daß die hung. Hofkanzlei nicht gefehlt hätte, wenn sie die Vorstellung der königl. Statthalterei mit dem darinen enthaltenen wichtigen Gründen alsogleich Euer Majestät unterbreitet hätte, wodurch die Sache nicht beträchtlich aufgehalten worden wäre. In meiner Vorstellung vom 14ten vorigen Monats wäre ich auch der Meinung, daß eine Concurrenz der benachbarten Comitater zur Verpflegung der in denen Croatischen Comitatern verlegte Hussarenregimenter nicht tunlich sei, die Gründe, welche in den gemeinschaftlichen Protocoll zur Beweisung der Tunlichkeit dieser Concurrenz angeführt worden ist, daß laut der Äußerung des Hofkriegsrats die Transporte meist zu Wasser, und wenn auch zu Lande, doch nur in Gestalt eines bedungenen Fuhrwesens geleistet werden. Es ist wahr, daß ein großer Teil der Transporte zu Wasser bis Carlsstadt geführet wird, wodurch dem Landmanne eine unendliche Erleichterung geschieht. Andererseits aber werden dem Varasdiner und Agramer Komitat angränzende Comitater mit Aerarialtran sporte zu Lande beschweret, und zwar der Szalader und Simegher Comitat müssen alle jene, wolche aus Hungarn kommen auf 1 oder 2 Stationen weit nach Steiermark liefern. Bas Creuzer Comitat hingegen gibt die Fuhren auf Carlsstadt und Agram, diese werden zwar als bedungene Fuhren betrachtet, müssen aber doch vom Contribuenten geleistet werden und hindern also die Concurrenz, da sie die Fuhrenanzahl vermindern, — über dies ist es bekannt, wie viel Fourage bei solchen Concurrenzen versplitert wird und was für ein Schaden das Landvolk dabei leidet. Aus diesen Gründen muß ich Eure Majestät bitten, von einer derlei Concurrenz praescindiren, und da es die Umstände des Staates erfordern, daß die neuen Hussarenregimenter in den Croatischen Comitatern verleget werden, dieselbe auch von diesen verpflegen zu laßen, zugleich aber auch deren Formirung und Abmarsch allergnädigst beschleinigen zu wollen. Es könnte also meinen geringen Erachten nach der k. Statthalterei gesagt werden, daß nachdem es die Staatsumstände heischen und die Croatischen Comitater vermöge den 48ten Art. a[nni] 1741 verpflichtet sind in casu summae necessitatis das Militair regulamentaliter zu verpflegen, die neuen Hussarenregi-