Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1798.

dem Fall einer außerordentlichen Notwendigkeit von aller Be­quartirung und Regulamentalverpflegung befreit sind. 2tens daß vermöge der beiliegenden Nota des Agramer Generalcommando zu befürchten wäre, daß wenn die croatischen Comitater die 2 neuen Hussarenregimenter verpflegen müssten, die Fourage zur Fütterung des zu die Transporte bestimmten Zugviehes ausgehen und die Transporte also aufliegen möchten. Endlich 3tens der bisher in Croatien bestandene Mangel an Fourage, welcher diese Verpflegung um so viel mehr erschweret, als das Heu wegen beständiger Verführung zur italienischen Armee in •einen sehr hohen Preiße sich erhält. Schlüßlichen war ich auch in obgedachter Vorstellung der Meinung, daß man die Concurrenz der benachbarten Comitater zur Verpflegung dieser neuen Truppen und Beförderung der Aerarial­transporte, als eine minder tunliche Sache, nicht veranstallten sollte. Was die lte Frage, nämlich ob vermöge Gesetz die croatischen Comitater in gegenwärtigen Fall gehalten sind die 2 neuzuer­richtenden Hussarenregimenter regulamentaliter zu verpflegen, be­triff, so hört dieselbe, da wie ich in meiner Vorstellung von 18ten Juni anführte, und wie die hungarisehe Kanzlei gründlich bemerket, vermög dem 48ten Art. d. J. 1741 in dem casu summae neces­sitatis die croatischen Comitater gehalten sind die Truppen regulamentaliter zu verpflegen, und der Anstand nur darin war, ob den wirklich jetzt der Fall einer so dringenden Notwendigkeit vorhanden wäre, von selbst auf, indem sowohl der Hofkriegsrat, als auch der Staatsminister Graf Kollowrath und Eure Majestät Selbst anerkennen, daß nun der casus summae necessitatis vor­handen ist. Dieses vorausgesetzt kann ich nicht anders einraten, als daß die croatischen Comitater, da gegenwärtig der casus summae necessitatis vorhanden jst, verhalten werden die 2 neuen Hussaren­regimenter regulamentaliter zu verpflegen. Der 2te in meiner Vorstellung von 14ten Juni angeführte Umstand war, daß nähmlich das Agramer Generalcommando in seiner der Vorstellung des gedachten Comitats beiliegenden, an den Hofkriegsrat gerichtete Bitte anführt, um das wenige in dem Agramer und denen anderen Croatischen Comitaten noch befindige Heu zu schonen, und dasselbe sowohl führ die Landesfuhren, als auch zur Versorgung der italienischen Armée aufzubewahren, die neuzuerrichtende Hussarenregimenter in andere Comitater ver­legt werden möchten. Von diesem Umstand geschieht in dem gemeinschaftlichen Protocolle keine Erwähnung, obgleich er (da von Euer Majestät che Transportirung der Aerarialvorräte nach Italien dringend betrieben wird) von Wichtigkeit ist, da aber der Hofkriegsrat davon prescindiret und heuer eine gute Heufechsung zu hoffen

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