Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1798.
lichen Hoheit mitzuteilen, auch wenn es Hochdieselbe nötig fanden, eigene vertraute Offiziere in gewiße Gegende auf eine Zeit lang abzuschicken. 4-o. Die Zentralleitung in Ungarn müßte mit der hiesigen Polizeihofstelle in einer ununterbrochenen Korrespondenz stehen. Tervezetét azonban Pergen csak kiindulási pontnak tekintette a szélesebbkörű tárgyalások megindítására, ha a szervezés ezen az alapon tényleg elrendeltetnék. Euer Majestät! Ueber den letzten Punkt meiner alleruntertänigsten Vorstellung vom 4-ten Märtz laufenden Jakres, 1 in welchem von Errichtung einer geheimen Polizei in Hungarn die Rede war, gernheten Euer Majestät die Meynung des Polizey Ministers, Grafen v. Pergen abzufodern und dieselbe anhero zur Aeusserung mit zu theilen. In dieser hier rückangeschlossenen Note entwirft obgedachter Polizey Minister (nach Voraussetzung einiger allgemeiner Grundsätze) folgende Skizze für die in Hungarn einzurichtende Leitung der Polizey Geschäfte. Die Zentral Leitung derselben soll von dem Landes Chef geführet, zu dessen Erleichterung aber von demselben ein Comité von geschickten und verschwiegenen Statthalterey-Räthen gewählet werden, welches allenfalls unter dem Namen einer Commissio Secaritatis Publicae zu bestehen hätte. Alle politische Landes Behörden müßten dahin angewiesen werden, in solchen Gegenständen, welche auf die öffentliche] Ruhe und Sicherheit einen Bezug haben, dem Landes-Chef gerade Bericht zu erstatten; damit aber diese zweckmässig ausfielen, so sey es erforderlich denen Behörden eine Instruction zu geben, nach welche sie sich in Erstattung der Berichte zu halten haben. Der Mechanismus dieses Geschäfts wäre so einzuleiten, daß eine jede Behörde mit der andern im Zusammenhange stünde, die Oberaufsieht aber sich in dem Landes Chef concentrire ; auch wären alle jene Verordnungen, welche in Hungarn in Betreff der Aufreehthaltung der öffentlichen] Sicherheit ergangen sind, neuerdings zu publiciren, und in soweit sie den jetzigen Zeiten nicht angemessen sind, abzuändern. Was diese Skizze einer Direction der Polizei Geschäften in Hungarn betriff, so bin ich der unmaßgebigsten Meynung, daß die Errichtung einer Sicherheits Commission hierlandes theils dem Zwecke nicht entsprechen würde, da es schwer fiele dessen Verrichtungen geheim zu halten und deren Errichtung aber bekannt wäre, theils aber auch die Öffentlichen] Landesbehörden, besonders die Comitate durch die für dieselbe angetragene Instruction auf den Gedanken gebracht würden, man wollte die unter dem seeligen Kaiser Joseph bestandene Polizey wieder einführen, welches 1 A fölterjesztés márc. 10-én kelt. V. ö. I. 67. sz.