Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1797.
Diese Aussage, daß nämlich Szemére die Begehrenden sowohl, als die Offerenten für infam erkläret, und diesen seinen Satz mit verschiedenen Bewegsgründen zu unterstützen sich ' bemühet habe, bestätigen einstimmig auch die übrigen von d) bis m) vorkommenden Zeugen, 1 so daß die Wirklichkeit dieser Rede keinen Zweifel unterworfen, sondern nur die Präge wegen den Sinn, in welchem Szemére es genommen haben dürfte, noch zu erörtern sei. Albert Szemére führet in seiner Äußerung sub c) 2 den Fürgang der Sache folgendermassen an: Da die Frage, ob Kriegsbeiträge vor der Generalcongregation • offerieret werden dürften, in der Zusammentrettung der Grundbesitzer noch nicht entschieden war, sei er, Szemére zum Stuhlrichter Nagy gekommen, und als er das Sehreiben des Kanzlers gelesen, sei ihm der Ausdruck Monarchia und das Begehren der Kriegssubsidien in allem Anfang auffallend vorgekommen, daher habe er auch den 1-ten Articul. Ulad[islai] Decr. 5-ti und andere Gesetze allegieret, welche verbieten, einige Kriegssubsidien ohne Landtag nomine publico zu begehren; nachdem er aber von der Notwendigkeit der Subsidien überzeugt war, habe er den Stuhlrichter, bloß um ihn zu prüfen, gefragt, ob diese Subsidien nomine publico oder aber privato an verlangt werden? Da er nun von dem Stuhlrichter die Antwort erhalten, daß die Subsidien nomine publico begehret werden, so habe er weitwendiger behauptet, daß dieses gesetzwidrig wäre, und mit dem Stuhlrichter wegen dem Sinn der Gesetze hitziger gestritten, doch aber nur immer den Satz behauptet, daß das Subsidium nomine publico ohne Landtag weder begehret, noch gegeben werden könne. Er erkläret seine Worte weiter: daß er durch den, der begehret, den Stuhlrichter, durch jenen aber, auf dessen Veranlassung man begehret, das Publicum, auf welches sich der Stuhlrichter zwar ohne Determination des Comitats berufen, verstanden habe; welchen Umstand auch die Zeugen: Ladisl. Zsiday, Stephan Mathési und Siegmund Pál unter ihrem Eide bekräftigen und klar bezeugen, daß Szemére nur jene Begehrung der Subsidien bestritten habe, die nomine publico ohne Landtag geschieht, und daß die Gesetze wider eine solche Handlung die Strafe der Infamie dictieren, daß aber nomine privato keine Subsidien gegeben werden dürfen, habe Szemére nicht gesagt, sondern vielmehr selbst dafür geeifert, daß man in Ansehung der gefährlichen Umstände je mehrer Offerten machen solle, auch denjenigen, die nur zum Schein etwas sehr geringes angeboten haben, bittere Vorwürfe gemacht habe. Aus diesen Umständen schlüsset der Causar. Reg. Direc1 Berhelyi József, Karove András, Szentléleky József, Berhelyi András, Tolcsvai Nagy János, Szentjóbi László, Matuska János, Pál Zsigmond, Matthesius István és kozmafalvai Zsiday László. 2 Védőirata 1796 márc. 7-ről kelt.