Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1797.

nämlich der Brief des V. Gespanns 0-* mit einer lateinischen Note dem königl. Commissair überschickt worden wäre. Der 2. Gegenstand ist eine Vorstellung des Oausarum Regalium Directors wegen des Caschaner Studenten Kozaky, woraus erhellet, daß die Stadt Caschau dem königl. Commissair geschrieben habe, um ihn zu bitten, sie von der Last des Leben Unterhaltes des im Gefängniß befindlichen Studenten Kozaky y zu entheben. [III.] Gutachten. Nachdem nun c ^ alle Commissional Gegenstände^ erschöpft sind, so werde ich nun hier die Meynung^ des Caus[arum] Reg[alium] Directors nebst meinem Gutachten ^ anführen. 1. Was jene Handlungen betriff, die im lten Punete der Instruction sich befinden, als die Errichtung eines Banderii, die denen Ablegaten gegebene Instruction, welche durch das an die versam­melten Stände A° 1791 ergangene^ allerhöchste Rescript ämnys­tirt sind, so kann wegen selben keine Frage hier gerügt werden.^ Eine andere Betrachtung verdienet die Abforderung des Eides von dem Adel im Zempliner Comitat, welches zwischen 2 Mauern bestimmt und zur Zeit des Landtages gefordert worden und iJ aus diesem Grunde höchst sträflich ist. Aus allem dem, was in den übrigen Puncten der Untersuchung des königl. Commissairs vorkommet, sowohl als auch aus dem vorhergesagten glaubt der Caus[arum] Reg[alium] Director, daß man den V. G[espan] Bernath mit der Fiseale-Action belan­gen soll und könne. Zu dieser, da nun vermög der Untersuchung des Säroser Ob[er]-Notair Tahy die Anklage des Tonier für ungegründet befunden worden, bleiben keine andere Gründe nebst der Ablegung des Eides der Adelschaft übrig, als die Auslöschung der Füzessérisehen Clausel, so wie auch einige andere bedenkliche Reden des V. Gespann Bernáth. Es ist nicht wahrscheinlich, daß die Ablegung des Eides, wie der V. G[espan] vorgibt, als ein Mittel den Adel wider die Bauern zusammenzuhalten angesehen worden sey, da dazumal die Furcht einer Bauern-Empörung bereits entfernt war, und sich ein jeder in diesem Falle für sich gewährt hätte. & Daß die Worte des M[ichael] Füzesséry von dem V. G[espan]^ ausgelöscht worden sind, gibt zwar einen Verdacht einer üblen Absicht, kann aber verschieden ausgelegt werden. Die bedenklichen Reden des V. G [espans], seine Familiarität mit den meisten Staats­verbrechern beweisen aber, daß er üble Absichten gehabt habe. ^ Da nun der Caus[arum] Reg [alium] Director darauf antragt, wider ihn eine Fiscal-Action zu errichten, und mit selber" 1-' auf­a) VGespaims Bernáth b) A fogalmazványban hiányzik a név o) nun also d) Criminal Gegenstände e) die darüber geschöpfte Meynung f) sowie auch die meinige g) erlassene h) so kann ... werden hiányzik i) so ist selbe 3) angesehen an die sey, da ein jeder sich gewährt hätten würde k) A fogalmaz­ványban hiányzik l) gehabt und mit ihnen hielt m) derselbe

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