Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1797.
Der 2-te Punkt enthielt, daß einige bedenkliche Schriften von dem Advocaten Jacob Horváth von Pest an einen gewissen Paul Reviczky eingeschicket worden wären. Ueber dies vernahm der k. Commissaire den Ladisl. Reviczky. Dieser producirte auch sub 88. eine lateinische Uebersetzung der französischen Constitution und sub 8.9. mehrere, unter dem Landtag von 1791 vorgekommene Pasquille; 1 die erstere habe er von einem gewissen Jac. Horváth Advokaten zu Pest erhalten, der selbe seinen Schreibern zum Abschreiben mitteilte. Die 2-te habe er sich aber selbst aufgezeichnet und seinem Bruder Paul tiberschickt, der selbe nun dem k. Commissaire einhändigte. [14.] In dem 14-ten Punkt der dem k. Commissaire gegebenen Instruction trug man demselben auf, die gemachte Angabe, als wenn das Zempliner Comitat der Familie Szent-Máriai und dem Hofconcipisten Beck 2 die Zeugnisse über ihre Adelschaft wider die allerhöchste Normalresolutionen erteilt hätte, zu untersuchen und zugleich auch auf den Hofconcepisten Beck, der zur Weinlesezeit im Hegyaller Gebürg sieh einfindet, ein obachtsames Aug zu tragen. Was die Szent-Máriaische Familie betriff, so findet man nirgends in den öffentlichen Acten, daß dieselbe von dem Zempliner Comitate ein Zeugnis über ihren Adel erhalten hätte. Man findet nur darin ein Zeugnis, so das Trenchiner Comitat anno 1742 einem gewissen Caspar Hliniczky alias Szent-Máriai gegeben hat. Zu Verbindung dessen stehet in dem Comitatsprotocolle eine authentische Untersuchung vom Jahre 1791, worin man sich bemühet, aus einer Tokayer Matrikel die Abstammung der Zempliner Szent-Máriay von dem Caspar Hliniczky zu beweisen. Dieser liegen bei die Protestation des Zempliner Comitatsfiscalen wider die Usurpation des Namens Szent-Máriay, sowie auch die Gegenprotestation der obgedachten Familie. Was aber den Concepisten Beck anbelangt, so erhellet aus den sub 91. angeführten Acten, daß derselbe Anno 1790 dem Zempliner Comitat eine Bittschrift eingegeben, damit derselbe ihm die für einen gewissen Stephan Beck, seinem vorgeblichen Anverwandten erteilte und anno 1650 im Zempliner Comitat publicirte armales sub authentico expediren lasse. Im Betref dieser Bittschrift beschloß das Zempliner Comitat, laut dem Comitatsprotocolle, daß dem Hofconcepisten die begehrten Zeugenschaften expediret werden sollen. In dem Comitatsprotocolle aber, so sorgfältig es auch der k. Commissair durchblätterte, stehet nichts von der Expedition, wie selbe verfaßt worden, welches doch normälmäßig vorgeschrieben ist. Die für den Stephan Beck erteilte allerhöchste Armales liegen sub 91 bei. 1 Országgyűlési gúnyversek. a Beck Pál udvari fogalmazó.