Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1797.
des ordinairen Vieegespans der substituirte Vicegespan Bernáth die Geschäfte leitete, ein Intimat von der Statthaltern wegen Einquartirung der Kavanaghischen Cuirassiers ankam ; um diesen Gegenstand vorzunehmen berief er eine Congregation. In voraus aber hielte er bei sich eine Conferenz, in welcher man debattirte, ob diese Soldaten in das Comitat gelassen werden sollten oder nicht. Daselbst provocirte der Vicegespan auf die Artikeln, worin es heißt, daß keine fremden Truppen in Hungarn einquartiret werden sollen, und kam mit dem übrigen Anwesenden übereins, daß man die vom allerhöchsten Orts in das Comitat bestimmte Miliz- nicht aufnehmen, sondern derselben bis an die Grentzen des Comitats einen Stuhlrichter und geschworenen Assessor entgegenschicken solle, der dem commandirenden Officier melde, was die Entschlissung des Comitats wäre, er sollte also sich desselben fügen und nicht weiter einrücken. Dieses wurde in einer folgenden Conferenz noch mehr erörtet, auch trugen in derselben der Vicegespan und andere dem Ludwig Rhédey auf, die Sache in der Generalcongregation rege zu machen. Dieses tat er auch und das Comitat beschloß den Stuhlrichter Emerich Nagy den einrükkenden Truppen entgegen zu senden, welcher aber dieses sich verbat, worauf ihm Ludwig Rhédey sagte, derjenige, der sich wider die Comitatsdeterminationen von einer Congregation entheben will, ist nicht wert das Brod des Comitats zu fressen; in übrigen bestätigt er die 1-te Aussage. Sub B. N° 9. Anton Balpataky sagt das nämliche, setzt aber hinzu, daß da er dem Ludwig Rhédey sein Betragen vorstellte, habe dieser den Säbel ziehen und ihn angreifen wollen. Sub B. 14. ist ein Intimat der Statthalterei in Betreff der Einquartirung der Kavanaghischen Cuirassiers, auf welche die obgedachte Comitatsdetermination erfolgte. Sub B. 15. ist ein Brief des damaligen Zempliner Obergespans Gr. Franz Zichy, worin er sieh über den ihm von dem Comitate geschriebenen Brief wegen Einquartirung der Miliz bitter beklaget. Zugleich sagt er, er habe dieselbe bloß zu dem Ende von der königlichen Statthalterei erwirket, damit die innere Sicherheit desto eher in dem Comitate hergesteilet werde. Was den 2-ten Teil dieses Punktes betriff, so ist Sub N° 16. die Aussage des Vieegespans Bérnath in Betreff des von Piskolth, einen Rhédey sehen Landgute geschriebenen, an mehrere Comitater gerichteten Briefes, für den Urheber dessen man den Ludwig Rhédey hielte. Der Vicegespan äußert sich zwar, er habe einen solchen Brief empfangen, habe ihn aber nur dem substituirten Vicegespan Horváth 1 gezeigt und alsdenn dem Obergespane eingeschickt, auch 1 Horváth Antal.