Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1797.
Deduction 1 und mit einigen andern Vorstellungen des Causarum Regalium Directors, so mit dem Oommissionsoperat in Verbindung stehen, befolgen. Sehlüßliehen jiber werde ich das Gutachten des Causarum Regalium Directors und meine eigene geringe Meinung anführen. [I. 1.] Der 1-te Punkt der Instruction enthält folgendes: Der k. Commissaire soll vorzüglich darauf bedacht sein, dem vorgeblichen Ursprung des in dem Zempliner Comitat entstandenen Übels, nämlich des bei Gelegenheit der Errichtung des Banderii im Zempliner Comitat von dem größten Teil des Adels beschworene Eidesformel, von welcher der vormalige Vicegespan Ladisl. Szirmay in seiner sub 1. beiliegenden Aeußerung ad Punctum T" n sagt, es wäre von den meisten Edelleuten mit eigenhändiger Unterschrift bekräftiget worden, aufzusuchen und im Falle, daß sie in dem Archiv nicht vorfindig wäre, selbe vom Vicegespan 2 abzufordern, zugleich auch zu untersuchen, was es für ein Bewandtnis mit der vom Michael í^üzeséri in das Jurament eingeschaltete Clausel habe. Der k. Commissaire untersuchte gleich bei seiner Ankunft die öffentlichen Acten und fand die obgedachte Eidesformel nicht darin, es erklärte sich aber der Vicegespan, daß das durch den größten Teil des Adels unterzeichnete Originale ihm durch den damaligen Vicenotaire Gergelyi^ übergeben worden wäre. Der Vicegespan säumte auch nicht auf Begehren des könig. Commissairs dieses Actenstück seiner Erklärung sub A. beizulegen. In dieser Erklärung, welche sub A. 1. beiliegt, trachtet der Vicegespan sowohl das von dem Adel gefoderte Jurament, als auch die Conscribirung und vorgehabte Armirung des Adels zu entschuldigen. Er saget nämlich folgendes: als im Jahre 1790 wieder alles auf den alten Fuß gesetzt wurde und in Hungarn alles in Unordnung war, fing man an sowohl in dem Zempliner, als auch in den benachbarten Comitaten Unruhen unter den Bauern zu bemerken, welche die Aufmarksamkeit der Comitater erweckten. Laut der von A. bis Z. beiliegenden Acten scheinen diese Umständen bedenklicher zu werden. Diese berichtete also der Obergespan der königlichen Statthalterei, welche so, wie es aus den sub a ct. et bb. beiliegenden Acten erhellet, dem Comitat im Notfalle Hilfe versprach. Da aber der substituirte Vicegespan befürchtete, daß in diesem Falle die von dem Obergespane der Statthalterei und den Haiduckenstädten versprochene Hilfe zu spät anlangen würde, so glaubte er mit dem bei ihm vor der Congregation versammelten Adel kein besseres Mittel zu Abwendung der a) A fogalmazványban : Mick. Gergfclyi. 1 Szirmay László emlékirata. 3 Bernáth Ferenc.