Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)
1796.
36. 1796 aug. 26. Laxenburg. József főherceg előterjesztése az újoncok állításának néhány kérdésében. Sk. tiszt.: N. titk. lt. Subs. 1796. 8. sz. Alleruntertbänigste Nota! In dem mir von Euer Majestät allergnädigst anvertrauten Subsidien und Recrutirungs-Geschäft entstehen folgende Zweifel, deren Auflösung ich mir zu meiner künftigen Bedeckung und weitern Nachachtung allerunterthänigst erbitte. Der lte und wichtigste ist, ob Euer Majestät aus Hungarn mehr Cavallerie als Infanterie, oder vice versa haben möchten. Meiner geringen Meynung nach könnte es vielleicht leichter und für den Staat nützlicher seyn, wenn man mehr Cavallerie aus Hungarn zöge, da man aus denen andern Ländern mehr Infanterie erhalten wird. Der 2te ist ob Euer Majestät jenen, welehe 100, oder mehr Mann anwerben, erlauben wollen, daß sie nach Maaß der geworbenen Recruten auch einige schon gediente, oder nicht gediente Personen zu den Officiers-Chargen vorschlagen könnten. Dieses ist bisher in einigen Fällen beobachtet worden und hat nicht wenig zum guten Vorgang der Recrutirung beygetragen. Der 3te ist, ob es Euer Majestät (da Höchstselbe Sich gegen mich zu äussern geruheten, daß einiger Mangel an Montur und Gewehr vorhanden sey) nicht angenehm wäre, wenn ich die Offerenten aufmunterte, ihre überflüssigen Gewehre herzugeben und für die Montirung der neu Angeworbenen zu sorgen. Schlüßlichen muß ich Euer Majestät bitten, dem Hofkriegsrath und mittelst desselben dem hungarischen General Commando die gemessensten Befehle ertheilen zu wollen, daß sie bey jetzigen Umständen nicht so delicat in der Auswahl der Recruten und Rimonten seyn möchten, da mehrere Leute in Hungarn dadurch abgeschrecket worden sind, mehrere Recruten zu geben, weil man ihnen gar zu viele wegen kleinere Fehlern verwarf. Laxenburg, den 26ten August 1796. Joseph Loc. Legfelsőbb elhatározás: In allen drei Punkten erhält das Gutachten Eurer Liebden Meine vollkommene Begnehmigung ; auch werde Ich den hung. Generalcommando die angetragene Weisung durch den Hofkriegsrat erteilen lassen, damit diesem wichtigen, dringenden Geschäft aller möglicher Vorschub gegeben und solches auf keine Art gehemmet werde- Franz m. p.