Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1796.

«erhalten. Daß dieses erdichtet ist, kann man daraus leicht einsehen, weil er hier sagt : er habe den Bericht in Egerszegh erhalten und den 7ten, den Tag, wo der Director ankam, war er in Kehida. Uberdieß ist es schwer zu glauben, daß er den Tag darauf, nämlich den 8ten,"als der Director ihn befragte, er nicht mehr gewust habe, wer ihm den Bericht über die Verbrennung der Schriften abgestattet habe. Die sub 10. beiliegende Aussage des Tuboly beweiset noch mehr die Falschheit der Aussagen des Spissics. Tuboly sagt gleich ad V™, er habe die bewußten Schriften noch im Jahr 1794 von dem Spissics in Görbö erhalten. Spissics hingegen sagt in seinem Verhör ad 3 um , er wisse nicht, wie diese Schriften in die Hände des Tuboly gekommen sind. Ad 4 um sagt Tuboly, daß die Fascikeln vom Briefwechsel zwischen dem Provincialgroßmeister und dem Q] boni consilii zu Warasdin nicht versiegelt waren. Spissics behauptet aber sub 8° ad 5 um gerade das Gegentheil. Ad 7 um sagt Tuboly, er habe die Schriften, ohne einen Auf­trag zu erhalten, verbrennet; hier widerspricht er sowohl der Aussage des Spissics sub 8. als auch seinem eigenem, dem Spissics gegebenem Attestate. Ad 8 um äussert sich Fatent : er habe vor seinem, dem Spissich unter den 12ten 7ber gegebenen Attestat niemandem etwas von der Verbrennung der Schriften eröffnet. Spissich hingegen behauptet, er habe den 6ten oder 7ten 7ber einen mündlichen Bericht über diese Verbrennung erhalten. Ad 9^ sagt weiters Tuboly: Spissics sei zu ihm am Ilten oder 12ten 7ber gekommen, und habe ihn um seine Schriften gefraget, nun habe er ihm eröffnet, daß die Schriften bereits ver­brennet wären. Wie reimet sich nun dieses mit der Aussage des Spissics, daß er nämlich bereits den 7ten gewust habe, daß die Schrif­ten verbrannt worden, zusammen ? Aus diesen vielfältigen Wider­sprüchen entstehet die nicht ungegründete Muthmaßung, daß die Schriften wirklich nicht verbrennet, sondern nur genauer versteckt worden sind. Aus dem sub N° 2° vorkommenden dem Vicegespann abge­nommenen Schriften erhellet folgendes. Wir werden zuerst von den Schriften anfangen die in dem Martinovitsischen Process vorgekom­men und vermöge Urteil durch die Hand des Henkers verbrannt worden sind. Solche sind sub 21. das bekannte Marseiller Lied vom P. Verseghi in das Hungarisch und in Versen übersetzt. Sub N° 22. die vom Abafy 1 verfertigte und von dem Martinovicsi­schen Gehülfen verbreitete Ode ad Hungaros. 1 Abaffy Ferenc árvamegyei nemes, aki a pörbe szintén bele volt keverve.

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