Hajnal István: A Kossuth-emigráció Törökországban, I. kötet (Budapest, 1927)
IRATOK
1. Die Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des ungarischen Staates. 2. Die Sicherstellung dieser selbständigen Unabhängigkeit gegen innere Unruhe und auseren Feind. Über das erstere hatten die Würfel des Krieges zu entscheiden. Und unsere Erfolge, die totale Niederlage Österreichs bewies, das kein blinder Übermuth, sondern eine wohlberechnete Erwägung der moralischen und materiellen Resourcen unserer Nation uns den so eidbrüchig uns hingeworfenen Handschuh des Krieges aufnehmen lies. Was aber die Sicherstellung des gehofften Sieges anbelangt, so wollen wir a) die innere Ruhe dadurch garantieren, dass wir gleiche Rechte, gleiche Freiheit, gleiche Staateswohlttaten für alle Bewohner des Landes ohne Unterschied der Sprache und Religion gewährt und dem magyarischen Volksstamme kein einziges ausschliesliches Vorrecht vorbehilten. Den dass die magyarische Sprache zu diplomatischen für die höchsten Grade der Legislation und der Regierung bestirnt wurde, ist doch kein Vorrecht, da doch eine diplomatische Sprache in jedem Lande sein muss; und ein Babel in der Staatseinrichtung in der Praxis geschichtlich unerhört und unausführbar, in der Theorie aber absurd erscheint. Auser diesem aber war es stets unsere Staats Maxima vis ä vis den verschiedenen Volksstämmen Ungarns alles zu gewähren, was die Idee der gemeinschaftlichen Freiheit verlange und was nur mit der staatlich einheitlichen Existenz Ungarns vereinbar ist. Darum, was die politischen Rechte und privatrechtlichen Freiheiten betrifft, wurde eine völlige Gleichberechtigung aufgestellt, ohne Einschränkung, ohne Ausnahme; was aber die Garantie der freien Entwicklung jeder Volksthümlichkeit, jeder Nationalität betrift, haben wir in Kirche und Schule nicht nur die völlige Freiheit jeder Sprache gesichert, sondern auch eine völlig gleiche Unterstützung des Staates für die Fortbildung, Civilisation und Entwicklung jeder Nationalität gewährt. Im politisch öffentlichen Leben aber wurde das municipale Leben jeder commune auf die Basis der Nationalität der Mehrheit gestellt ; selbst in der höheren Region der Departemental-Verwaltung wurde der freie Gebrauch jeder Sprache gestattet. Die in These bereits festgesetzte Institution der Geschwornen Gerichte hatte die Nationalität jedes Volksstammes vor den Gerichten, das Recht des freien Recurses selbst zu den höchsten Regierungsbranchen, aber selbe in der Administration gesichert und die Publication der Gesetze und Verordnungen in jeder Landes Sprache, der Anerkennung jeder Nationalität die Sanction gewährt. Mit einem Worte nichts wurde versäumt was mit der Staatlich einheitlichen Existenz Ungarns nicht unvereinbar war. — Nur das wurde nicht gewährt, konte nicht gewährt werden, was entweder eine territorielle Losreissung von dem Staatskörper