Hajnal István: A Kossuth-emigráció Törökországban, I. kötet (Budapest, 1927)
IRATOK
Wird England und Frankreich dulden", dass wir dem Schaffet überliefert, oder 4—5000 Christen zur Abschwörung Ihres christlichen Glaubens gezwungen werden? Ich bitte E. E. unsere Personen zu reclamieren, damit wir frei nach England und von dort nach America uns einschiffen können. Falls aber unser Unglück auch Ihres und Ihrer Nation Schutzes entbehren müsste, bitte ich Euer Excellenz, meine an den Gros Vezier gestellte Bitte zu unterstützen, damit wir nach Constantinopel escortirt werden, um uns in so wichtiger Sache mit reifer Überlegung zu entscheiden — und man dan über unser Schicksal verfüge. Im schlimsten Falle bitte ich wenigstens eine Verzögerung zu erwircken, bis E. E. über das traurige Ereignis Ihrer Regierung berichten können. Unser Leben liegt in Ihrer Hand. Genehmigen Sie die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung. 23. Viddin, 1849 szeptember 20. Kossuth Mesid nagyvezérhez a renegálás ügyében. Sk. fogaim. N. M. Altesse! Ein türkischer Officier, der mir Briefe von den Gesandten Englands und Frankreichs von Constantinople brachte, worin sie die Güte haben, gemäss den Rechten der Humanität, mich und meine Unglücksgefährten ihrer vollen Sympathie und Mitgefühls zu versichern, — bringt mir zugleich die wörtliche Drohung, dass wir an Russland und respective Osterreich ausgeliefert werden, falls wir nicht unsere angeborne Religion abschwören und zum türkischen Glauben übertretten. Hoheit! Ich habe die größte Achtung für Ihre Religion, ich verehre ihre reine Moral, zu dessen heiligen Regeln es gehört, unbedingten Schutz zu gewähren dem Unglücklichen, der als Gast die Schwelle eines Musulmans betraft. Aber Eure Hoheit werden es sehr natürlich finden, dass, wenn der Übertritt zu diesem heiligen Glauben als alternative der Auslieferung zum Schaffot geboten wird, es wenigstens als Zwang erscheinen muss. Erlauben mir Eure Hoheit achtungsvoll zu bemerken, dass ich und meine Unglücksgefährten nicht bUndlings und nicht ohne vorherige Garantien uns unter den Schutz S. M. der Padischah gestellt hahen.