Jánossy Dénes: A Kossuth-emigráció Angliában és Amerikában 1851-1852, I. kötet (Budapest, 1940)

Okirattár

anzuzünden geneigt und welches selbst amerikanische Staate­männer in ihrem eigenen Interesse genährt hatten, wieder an. Liesse sich Kossuth in England nieder, so konnte er zum Ver­einigungspunkt für die dortigen gegenwärtig unter sich uneinigen ungarischen Flüchtlinge werden. Kurz, wir gingen in das An­sinnen nicht ein, erneuerten aber die Zusicherung, dass es nicht im entferntesten in unserer Absicht liege, die aus der Anwesen­heit des besprochenen Restes der Internierten für die Pforte­erwachsende Last mehr als durchaus nöthig zu verlängern. Nun konnte, kraft der zwischen den beiden Höfen getroffenen Ver­abredungen, der Divan nicht einseitig die Internierung auflassen, sondern er musste sich früher mit uns verständigen. In diesen Verabredungen hatten wir ohnehin bereits einen Beweis unserer billigen Denkungsweise gegeben, zudem wir uns herbeiliessen, die vertragsmässige Verpflichtung der Pforte, politisch nach Österreich zuständige Flüchtlinge für immer bei sich und ent­fernt von unsern Grenzen zu verwahren, auf die Obliegenheit zu reduciren, diese Flüchtlinge nur so lange zurückzuhalten, als die Ruhe in Ungarn nicht hergestellt wäre und wir uns mit der Pforte über die Epoche der Auflassung der Internierung be­nommen hätten. Die hierüber schriftlich und mündlich verein­barten Punkte waren klar und bündig. Und dass die Pforte selbst im obigen Sinne sie aufgefasst hatte, erwies sich dadurch, dass sie beide Male, als es sich um die Loslassung ungarischer Detenierten handelte, unsere Zustimmung nachsuchte. Wir fühlten uns daher aufs unangenehmste überrascht, als das tür­kische Ministerium unseren Geschäftsträger zu Constantinopel gegen Ende Juni mündlich ankündigte: es sei entschlossen Kos­suth und seine Genossen mit Anfang Septembers in Freiheit zu setzten. Auf diese Nachricht sistirten wir die Absendung des. von Seiner Majestät ebenernannten kaiserlichen Internuntius auf seinen Posten und trugen unserem dortigen Geschäftsträger auf, durch die geeigneten Vorstellungen die *Pforte abzuhalten, einen Beschluss in Vollziehung zu bringen, der uns in jeder Hinsicht verletzen musste. Aber diese Vorstellungen waren ver­geblich, so dass sich Herr v. Klezl bemüssigt fand, förmlich Protest einzulegen. Dieses Dokument stellt die wahre Sachlage und unsere Rechte in ihr gehöriges Licht, daher ich eine Ab-

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