Jánossy Dénes: A Kossuth-emigráció Angliában és Amerikában 1851-1852, I. kötet (Budapest, 1940)
Okirattár
anzuzünden geneigt und welches selbst amerikanische Staatemänner in ihrem eigenen Interesse genährt hatten, wieder an. Liesse sich Kossuth in England nieder, so konnte er zum Vereinigungspunkt für die dortigen gegenwärtig unter sich uneinigen ungarischen Flüchtlinge werden. Kurz, wir gingen in das Ansinnen nicht ein, erneuerten aber die Zusicherung, dass es nicht im entferntesten in unserer Absicht liege, die aus der Anwesenheit des besprochenen Restes der Internierten für die Pforteerwachsende Last mehr als durchaus nöthig zu verlängern. Nun konnte, kraft der zwischen den beiden Höfen getroffenen Verabredungen, der Divan nicht einseitig die Internierung auflassen, sondern er musste sich früher mit uns verständigen. In diesen Verabredungen hatten wir ohnehin bereits einen Beweis unserer billigen Denkungsweise gegeben, zudem wir uns herbeiliessen, die vertragsmässige Verpflichtung der Pforte, politisch nach Österreich zuständige Flüchtlinge für immer bei sich und entfernt von unsern Grenzen zu verwahren, auf die Obliegenheit zu reduciren, diese Flüchtlinge nur so lange zurückzuhalten, als die Ruhe in Ungarn nicht hergestellt wäre und wir uns mit der Pforte über die Epoche der Auflassung der Internierung benommen hätten. Die hierüber schriftlich und mündlich vereinbarten Punkte waren klar und bündig. Und dass die Pforte selbst im obigen Sinne sie aufgefasst hatte, erwies sich dadurch, dass sie beide Male, als es sich um die Loslassung ungarischer Detenierten handelte, unsere Zustimmung nachsuchte. Wir fühlten uns daher aufs unangenehmste überrascht, als das türkische Ministerium unseren Geschäftsträger zu Constantinopel gegen Ende Juni mündlich ankündigte: es sei entschlossen Kossuth und seine Genossen mit Anfang Septembers in Freiheit zu setzten. Auf diese Nachricht sistirten wir die Absendung des. von Seiner Majestät ebenernannten kaiserlichen Internuntius auf seinen Posten und trugen unserem dortigen Geschäftsträger auf, durch die geeigneten Vorstellungen die *Pforte abzuhalten, einen Beschluss in Vollziehung zu bringen, der uns in jeder Hinsicht verletzen musste. Aber diese Vorstellungen waren vergeblich, so dass sich Herr v. Klezl bemüssigt fand, förmlich Protest einzulegen. Dieses Dokument stellt die wahre Sachlage und unsere Rechte in ihr gehöriges Licht, daher ich eine Ab-