Ress Imre: A Monarchia levéltári öröksége. A badeni egyezmény létrejötte (1918–1926) (Budapest, 2008)
Okmánytár - I. A magyar békeszerződés előkészítése - 1. Az osztrák békeszerződés előtt
mit voller Heftigkeit die Frage nach dem Eigentume an jenen grossen Beständen entbrennen und einstimmig die Forderung erhoben würde, die Betreffe des alten Deutschen Reiches an anderer Stelle verwahrt zu sehen. Ist doch schon jetzt wiederholt, zuletzt in der Sybelschen Historischen Zeitschrift Band 100. Seite 462., das Nürnberger Germanische Museum als der geeignetste Aufbewahrungsort hiefür bezeichnet worden.67 68 Und diese Forderung allein wäre schon - auch wenn sie nie bewilligt würde - ein nicht mißzuverstehender Angriff auf unser stolzes Symbol der Macht des Allerhöchsten Herrscherhauses, auf das Weltarchiv im Herzen der Monarchie. Aus dem Gesagten ergibt sich mit zwingender Notwendigkeit folgender Schluss: Zur Teilung der Bestände des Hofkammerarchivs kann niemals eingeraten werden, das Archiv muss vielmehr ungeteilt und unzersplittert in seiner vollen Gänze erhalten bleiben. Als sein Aufbewahrungsort kann für alle Zeiten nur sein Entstehungsort, also Wien, in Betracht kommen.“ Auch die weitere Frage, die sich aus dem Erlöschen der Hofkammer ergibt, löst sich im Sinne der modernen Archivlehre ungezwungen und unanfechtbar: Nach dem Erlöschen einer Behörde soll deren Archiv mit dem nächtsverwandten Archive desselben Eigentümers vereinigt werden; denn nur auf diese Weise findet der organische Charakter der Archive gebührende Berücksichtigung. Im gegebenen Falle wäre also das Hofkammerarchiv mit dem k. und k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv zu vereinigen, da es ein anderes gemeinsames Archiv allgemeinen Charakters nicht gibt. Das k. und k. Kriegsarchiv ist allerdings ein gemeinsames, aber zugleich ein Spezialarchiv, das daher als solches nicht in Betracht kommt. Es sei darauf hingewiesen, dass bereits die Delegation des ungarischen Reichstages in der Sitzung vom 17. November 1884 folgendes resolviert hat: „Das in den Kabinetts-, Staats- und Wiener Hofkammerarchiven verwahrte ... historische Material ... soll ausgeschieden und daraus ein einheitliches abgesondertes Archiv unter der Bezeichung „österreichisch-ungarisches Staatsarchiv” errichtet werden.”69 Da, wie die Verhältnisse heute liegen, eine Vereinigung der beiden Archive unter einem Dache kurzer Hand nicht durchgeführt werden kann, so hätte sie sich einstweilen auf die Verschmelzung des Beamtenkörpers unter der Verwaltung des Ministeriums des Äussern zu beschränken. Das k. und k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv ist nicht bloss ein gemeinsames Archiv, das einer gemeinsamen Behörde: dem Ministerium des Äussern untersteht, sondern es war ursprünglich als ein generelles Archiv gedacht. In der Tat sind ihm bisher die Archive aufgelöster, einst gemeinsamer Behörden einverleibt worden - so z. B. das Archiv des Staatsrates und das Kabinettsarchiv - ein Schulbeispiel für die Richtigkeit der modernen Archivlehre: ergänzen sich doch die Bestände des Staatsrats-, des Kabinettsarchivs und des Haus-, Hof- und Staatsarchivs, was wesentlich zur Förderung historischer Studien beiträgt. 67 Az idézett folyóirathely: „Der berechtigte Wunsch des Verfassers, es möchte gelingen, die Zuweisung der großen in Wien befindlichen Teile des Reichs-Archives an das Germanische Museum zu Nürnberg zu erwirken, möge hier wiederholt werden”, ln: Historische Zeitschrift 100. (1908) 462-463. 68 Schütter azért hangsúlyozta az Udvari Kamarai Levéltár Bécsben maradásának szükségességét, mert az 1900-as évektől többször felmerült, hogy felügyeleti hatósága a közös pénzügyminisztérium a paritás jegyében Budapestre települ, amelyből logikusan következett az alárendelt hivatalok áttelepülése is. 69 Ld. DELEGÁCIÓS NAPLÓ 1884. 66. 35