Ludwig Fekete: Einführung in die Osmanisch-Türkische Diplomatik der Türkischen Botmässigkeit in Ungarn (Budapest, 1926)
URKUNDEN
jU* Jjji 3 oJcJLs i _> <ítJjt o^b JJJLÍÜ^ (13.) ^JLAJL (^jLciy j IjXO SMÍ JA OJÜL J> I_>a ISIJLSAA (14.) <AÍ| (^"L^j övi ^ÍJJCÍJI j> *UJ Jjo J-Ü J\ J^JC J> JJJ^' ^ Lil (15.) JUJ . _ i (16.) Ű5 ^ tß'Jt & J V J J^í O*. (17.) 1 lm Orig. $)jL^\. 2 Sollte wohl u/íce, slovakisch; t///ca) geschrieben werden müssen. 3 Für eu\I*i. 4 Der Satz beginnt mit einem aktiven und endet mit einem passiven Zeitwort. Die den vierten Fall bedeutenden zwei Hemzes hätte man demgemäss als sinnstörend weglassen müssen. 5 Richtig o*>LU. (i Die hier erwähnte Tótutca heisst heute Vachott Sándor utca (Alexander Vachottgasse). 7 Nach christlichen Quellen ist das hier mitgeteilte Urteil nur eine Mittelphase des langwierigen GyÖngyöser Kirchen prozesses. In dieser Sache hatte schon 1553 der Defterdár Mehmed den Lutheranern den Zehnten der Mühle von Ür egyháza, der bis dahin dem katholischen Pfarrer gehört hatte, zugesprochen. (Szederkényi Nándor; Heves vármegye törté nete [Geschichte des Komitats Heves] II. 110.) Vielleicht bezieht sich darauf die Bemerkung; c mit der desorts bekannten genannte, in der Tötullcamahalle" befindliehe und die in der Käpuucamahalle befindliche Kirche namens Käpölna samt den dortselbst bekannten Stiftungen die Kirchen des erwähnten lutherischen Bekenntnisses sein sollen. 7 Damit in dieser Sache zwischen ihnen von nun an kein Streit und Pro zess sei, wurde auf Grund der Einigung beider Parteien mit dem Urteil der Ser 1 der gute Frieden ausgesprochen und diese glaubwürdige Vesika und lieblich abgefasste Nemika aufgesetzt, zusammen gestellt und in ihre Hand gegeben, damit sie sie im Bedarfsfalle zum Beweise brauchen können. So geschehen und geschrieben im mittleren Drittel des Rebi'ülahir des Jahres neunhundertzweiund sechzig. 8 Zeugen der Sache: Jüsuf, Sohn Metimeds, und Muräd, Sohn Junis, und MemT, Sohn 'Abdullähs, und 'Ali, Sohn Iljäs, und Ferrüh, Sohn 'Abdullähs, und DzYfer, Sohn 'Alls, und andere von den Anwesenden. Stiftung 3 . Die türkischen Behörden sprachen bei dieser Ge legenheit die Hl. Geist und St. UrbanKirche den Luthe ranern zu. 156(3 wurden die Gyöngyöser neuerdings in Angelegenheit der Kirchen einig. Diesmal beriefen sie sich auf den Pakt, den sie vor Arslan Pasa geschlossen hatten. Dieser war vom August 1565 bis August 1566 Bejlcrbej von Buda, es ist dies also eine neuere Einigung. (Sebök, a. a. O. 134.) Stephan Bocskai ordnete später (1605) die Sache so, dass von der Bartholomäuskirche und Franziskanerkirche diejenige den Katholiken gehören sollte, welche sie wählen würden, und dass die andere den Luthera nern zu übergeben sei. (Ebda 143.) Eine zu Belgrad ausgestellte türkische Verordnung vom 13. Dezember desselben Jahres greift auf den früheren Zustand zurück. In diesem Sinne ent scheidet ein Erlass Muräd Pasas von 1606, der in seiner Be gründung auf eine 50 Jahre ältere türkische Verordnung hinweist (ebda 144.), d. i. wohl auf die, deren richterliche Kopie die hier mitgeteilte Urkunde ist. s 5._]4, März 1555. •E3 Mektüb des Bejlerbejs (?) von Temesvár. 29. April— 8. Mai 1558. Mit der Bedingung, dass sie ihren Verpflichtungen immer getreulich nachkommen, verspricht er den Einwohnern von Debrecen Ruhe und Sicherheit. Rlk l atypus mit wenigen Divänimotiven. Format 26*5 X 17*5 cm, beschrieben 10X12 cm. Archiv der Stadt Debrecen, Turcica, N° 2. Eigentümlichkeiten der Schrift: Schreibweise der Wörter »yrß\ j* in der 4. Zeile, dU«uLI, in der 5. Zeile, &Jü'Jc**] in der 6. Zeile, JaIjl in der 8. Zeile. (2.) <£ jjdjl 4jse^s£ (1.) \" - 1 Der Name Szolnok kommt in türkischen Urkunden als ^j^w» (Sölnok) und (Sönlok [Sönluk?]) vor. (Andere osmanlitürkische Beispiele der Metathesis dieser Zeit sind: Brusa—Bursa, Derbent, Dervent—Devrent, Krupa—Kurpa). Die Festung wurde auch Tatar parkani ( c Tatarischer Parkan ] ) genannt (Tärlh 1 Lütfi, in Ubersetzung Thürys, TMTE, Scrip tores IL 38.) Die Ursache der Verfassung dieser authen tischen Schrift ist folgende: In den Händen der Einwohner der Stadt Debrecln 2 des gegenwärtig 2 Debrecen war eine offene Stadt, eine Besatzung hat darinnen weder der König noch der Türke noch der Fürst von Siebenbürgen gehalten, aber Steuer haben alle drei ver langt. Für die Türken hat es nach Szolnok und Buda, und nach Einnahme von Eger und Várad, auch hieher Steuern ge zahlt (s, meinen Aufsatz: Debrecen város levéltárának török