Ludwig Fekete: Einführung in die Osmanisch-Türkische Diplomatik der Türkischen Botmässigkeit in Ungarn (Budapest, 1926)

PALÄOGRAPHISCHER TEIL

lateinische Buchstaben, ein, der Mauerkrone ähn­liches Zeichen u. s. w.) gemerktes Papier in Ge­brauch. Erst auf Papieren des 17. Jahrhunderts rinden sich Wasserzeichen mit mohammedanischen Symbolen: drei übereinandergesetzten, nach oben offenen Halbmonden. Dieses Motiv kommt sowohl auf Schriftstücken aus der Hauptstadt wie auf sol­chen aus der Provinz in einer schmaleren und einer breiteren Variante vor. Das Wasserzeichen der Tatarenurkunden aus dem 17. Jahrhundert bilden zwei übereinanderstehende breitere Halbmonde. Das Ver- Das fertige Papier wurde vor dem Gebrauch schneiden des Papiers, aufgeschnitten. Mehrere Schriftstücke, die aus einer Kanzlei und beiläufig aus derselben Zeit stammen, zeigen wenigstens in einer Richtung gleiche Ausmasse, was darauf hinweist, dass man die Bogen gewöhnlich auf gleiche Weise aufteilte. 1 Dass das Aufteilen vor dem Schreiben geschah, beweist schon die häufige Erscheinung, dass gegen Ende des Schriftstückes die Zeilenabstände wie die Schrift enger werden, um mit dem gegebenen Raum auszukommen. DIE ÄUSSERE EINTEILUNG DER URKUNDEN. Das D as Format der türkischen Urkunden ist allgemeine Format der immer lang und schmal. Sehr gebräuchlich ist das Urkunden. Format: 20—25 cm breit und zwei- oder dreimal so lang. Besondere und sehr wechselnde Formate weisen die an auswärtige Herrscher gerichteten Majestätsbriefe auf. Einzelne messen in der Breite einen Meter, in der Länge gar über drei Meter. 2 Die Schrift läuft immer dem schmaleren Rand parallel. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts taucht auf den Urkunden der nach Ungarn ent­sandten Serdäre eine kürzere, breitere Form auf. Doch hat sie rasch ausgespielt und — wie es scheint — ist sie auch regional beschränkt. 1 Das Papier der Erlässe Mehmeds II. und ßäjazlds II. ist oft 14—15 cm breit (s. Kraelitz, passim). Die im Staatsarchiv von Venedig befindlichen Schreiben Bäjazids II. und Selims I. sind fast ausschliesslich auf 22—23 cm breiten Papierstücken ab­gefasst. Bemerkenswert ist, dass die arabischen Schriften dieser Zeit auch dieses Format haben. (Archivio di Venezia. Turcica, Serie I.) 2 Die diplomatischen Schriftstücke des 17. Jhdts über­steigen auch dieses Mass. Der aus dem Jahre 1701 stammende Brief Mustafas II. an Venedig ist auf beinahe sechs Meter langem, aus mehreren Stücken zusammengeklebtem Papier geschrieben. Text kam nur auf die Vorderseite zu stehen. Der Text der Urkunden beginnt nicht oben Der Respekts­am Papier. Oben, unmittelbar unter dem Rand, räum. steht die Invocatio, dann folgt ein freier Raum, der zum Ausdrucke des Respekts für den Adres­saten dient. Seine Grösse ist nicht bestimmt, sondern nach dem Format des Papiers bemessen. Das relative Mass aber hing vom Rang der ver­kehrenden Parteien ab, und zwar so, dass Schrei­ben an gleichstehende (gleichgültig ob amtlich oder privat) in der Mitte, Schreiben an niedrigere oberhalb der Mitte und solche an höherstehende Personen erst unterhalb der Mitte beginnen, so dass etwa zwei Drittel des Papiers als Respekts­raum leer blieben. Einen Rand (kenär jlf) hatten alle Schrift- Der Rand. stücke, selbst die Sendschreiben, u. zw. vor dem Zeilenanfang, also auf Schriftstücken in arabischer Schrift rechts, auf solchen in lateinischer, grie­chischer oder cyrillischer Schrift links. Die Her­stellung dieses Randes war die denkbar einfachste: Man faltete das Papier und presste es nieder. Den Rand durch Ritzen oder mit Bleistift vorzuzeich­nen, war nicht üblich. Die Breite des Randes hing von der Grösse des Papiers ab; sie hatte etwa den vierten oder fünften Teil von dessen Breite, was bei den üblichen Massen 5—7 cm ausmachte. Auf Verordnungen oder Nämes des Sultans ist auf dem Kenär keinerlei Schrift. Auf Verordnungen der Wesire und Pasas finden wir auf dem Kenär die Pence («Ä«), welche die Unterschrift ersetzt, und namentlich seit Ende des 16. Jahrhunderts das Sahh (^^), welches anzeigt, dass die Schrift durchgesehen wurde, und das Siegel des Ausstellers. Auf Schriftstücken der Kädls und auf Fetväs pflegte der Rand frei zu bleiben. Nur auf dem Rand von Kopien grossherrlicher Erlässe, die der Kädi beglaubigte, befand sich eine Beschrei­bung, nämlich die Beglaubigungsformel. Auch ihr Siegel pflegten sie hinzudrücken, sogar zwei-, drei- und mehrmals, wenn das Schriftstück aus mehreren Stücken zusammengeklebt war, u. zw. auf jede Klebestelle. Auf Sendbriefen setzte man bisweilen die Schrift auf dem Rande fort. In diesem Falle

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