Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.

- 55 ­sah, sog. "Grund invent&re*' verfertigen zu lassen, und saitliche verfügbare Kräfte auf 7 diese Arbeit konzentrierte. Bis zum Ande des Jahres 19^9 waren die Grundinventare der überwiegenden Mehrheit der Bestände in erster Fassung fertig. Sie wurden zwar spater mehr oder minder umgearbeitet, ihre Fertigstellung bedeutete doch einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der ungarischen Archive. Bas " Grund Inventar'" teilt Titel, Zeit grenzen > auf die Lagerung, bezügliche Bezeichnung des Bestandes mit < gibt seinen Inhalt, seine Gliederung, die Art der Aufstellung, den Umfang, das Ordnungss^sten und die ForschungsmÖglich'-eiten bekannt. Zweck des "GrundInventars''* ist die wichtigsten Daten bezüglich der einzelnen Bestände für den internen Bedarf zu verzeichnen« Auf Grund der im Staatsarchiv gewonnenen Erfahrungen verordnete der Minister für Kultus und Unterricht am 6. August 1950 unter Z.161C -26/1950, da.eß samtliche Archive innerhalb eines Jahres Grundinventare über ihre Bestände verfertigen müssen. Die Archivs haben dieser Verordnung Genüge geleistet und im Laufe des Jahres 1951 sind die Inventarisierungs­arbeiten zum Abschluss gebracht' worden. /Die staatlichen Archive hatten-auch Grundinventare über die Bestände der in doppelter Verwaltung befindlichen katholischen Kirchen­archive verfertigt./ In manchen Fallen weisen zwar die Inventare Mangel auf, und. sie bedürfen einer Umarbeitung, ihre Bedeutung liegt aber darin, dass sie zum er stenmal die gesamten in Archivverwahrung befindlichen Bestände um­fassend verzeichnen und übersichtlich schildern. Zwar wur­den sie für den internen Bedarf verfertigt, geben sie einen guten Behelf auch an die Hand der Benutzer. Darum entschied sich die Zentralstelle, sie auf dem Wege der Vervielfältigung herauszugeben. Die bisher erschienenen 9 Bande der Grund­inventare drs Staatsarchivs entsprachen den Erwartungen, sie dieen als Megweiser in den einzelnen ArchivabteHungen. Den Benutzern wird auch dadurch geholfen, dass je zwei Abschriften der Inventare der Zentralstelle eingesendet

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