Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.
Verwaltungseinteilung vom Jahre 1950, die an Stelle von über 30 alte Munizipien 19 Komitate und das neue GrossBudapest setzte, und "Qnterbringungs- und personelle Gegebenheiten der Archive. Mit Beobachtung dieser Rücksichten wies die Zentralstelle jene Munizipalarchive- ^ei denen zur Zeit kein fachlich ausgebildeter Archvar fungierte, zu einem anderen, bzw. vereinigte die Beiden, oder sie sorgte für eine- fachmüssige Leitung. In einer Stadt befindliche Munizipalarchive wurden sukzessive zusam .lengezogen. Gegenwärtig gibt es innerhalb einer Stadt nur in Budaoest zwei staatliche Archivet das StädtA 5-hfl B Archiv und das Archiv des Komitats Pest-PilisSoTt-Aiskun. Die Zusamnenziehung dieser beiden ist nämlich Wegen ihrer Grösse und ihres Charakters auch im Falle des gänzlichen .Ausbaues der staatliche Distriktualarchive nicht erwünscht . Das Archiv des Komitats Nógrád, das nach der Befreiung jahrelang keinen Archivfachmann besass, und schwer beschädigt war, ist im Jahre 1951 in das ..'^rchiv des Komitats Pest eingeliefert worden. Auf Grund der Kontraktionen gibt es ausser dem Komitat Fógrád in jedem Komitat ein staatliches Archiv, in den Komitaten Csongrád und GyőrSopron gibt* es je zwei staatliche Archive. Da die Verordnung mit Gesetzeskraft ausser dem Staatsarchiv nur staatliche Distriktualarchive kannte, und die Aufstellung dieser Distriktualarchive wenn auch die ersten Schritte diesbezüglich getan wurden voraussicht lich noch längere Zeit in Anspruch nehmen wird , brauchte man zur Regelung des Uberganszustand.es eine neue Verfügung, So erschien am 6. Fovember 1952 die Instruktion des Unterichts ministeriums Z. 364-0111/1952 für die staatlichen \rchive. Die Instruktion we? st die übergangsweise Verrichtung der aufgaben den staatlichen Distriktualarchive bis solche errichtet werden den aus den gewesenen Komitats und