Borsa I.: Die Lage des ungarischen Archivwesens nach 1945.

ihrer gemeinsamen Aufgaben, "wirkt bei Ausarbeitung von Rechtsnormen, die die Archive oder Registraturen be­treffen, mit, macht Vorschläge in personellen Angelegen­heiten der Archive, macht dem minister für Kultus und Unter­richt und der Akademie der Wissenschaften Verschlage in archivalischen Angelegenheiten, sammelt Paten in Betreff Organisation und auf Ungarn bezügliche Bestände ausländischer Archive, vertritt ausländischen archivalischen Organisationen gegenüber ausschliesslich die Gesamtheit ungarischer Archive, verhandelt sämtliche Gegenstande, die 'der Minister für Kul­tus und Unterricht oder die Akademie ihr zuweist' 1 . - Somit kam die archivalische Zentralbehörde zustande, die berufen Ist, die Tätigkeit der Archive zu lenken und zu kontrollie­ren, für Schutz der Archivallen zu sorgen, die also im­stande ist, die Lösung der grossen Fragen des ungarischen Archivwes^ns zu fordern. Die Zentralstelle arbeitete seit ihrer Errichtung unter der Aufsicht des Ministeriums für Kultus und Unter­richt. Dieses Ministerium fasste damals die Aufsicht des ganzen ungarischen wissenschaftlichen und kulturellen Le­bens /auch die Aufsicht der Kirchen/ zusammen. Die Errich­tung des Ministeriums für Volksbildung im Jahre 19^9, die Reorganisation der Ungarischen Akademie der Wissenschaften im Jahre 1950,' die Bildung des staatlichen Amtes für Kirchenwesen 1951 brachten es mit sich, dass jenes Minis­terium in 1952 nur mehr als Unterrichtsministerium zu einer Behörde wurde, die fast ausschliesslich für das Unterrichtswesen zuständig w r ar und darüber hinaus nur noch die aufsieht der Bibliotheken, Archive, Museen und einiger wissenschaftlicher Forschungsinstitute versah. Aber auch dies änderte sich bald? 1955 ging diemufsieht der Bibliothe­ken und Museen zum Ministerium Tür Volksbildung über und damit wurde die Frage der Aufsichtsbehörde der Archive Scharfer ausgeworfen. Kack Verhandlungen, Debatten und einer Vorbareitungsarbe?t, die f^st drei Jahre dauerte, kam die Verordnu"^ des Präsidialrat es der Volksrepublik mit Gesetzeskraft Kr. 32 am 9. Fovember 1955 heraus, über die Aufsieht d,r Zentralstelle für ungarisches Archivwesen.

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